Transparenz & Führung
Corporate Governance Bericht CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT
Um das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher börsennotierter Gesellschaften zu stärken, wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex („Kodex“) verabschiedet. Dieser soll die in Deutschland geltenden Regeln der Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparenter machen. Vorstand und Aufsichtsrat der Fresenius SE unterstützen die im Deutschen Corporate Governance Kodex formulierten Grundsätze und bekennen sich zu einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung, die auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet ist. Dabei sind eine solide Finanzpolitik, langfristige Unternehmensstrategien, die Einhaltung rechtlicher und ethischer Geschäftsstandards sowie Transparenz in der Unternehmenskommunikation wesentliche Faktoren. Gute Corporate Governance ist bei Fresenius Teil der Unternehmensphilosophie. Die nachhaltige Wertsteigerung sowie der überwiegende Teil der im Kodex enthaltenen Vorgaben, Empfehlungen und Anregungen für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung sind bei uns seit Jahren gelebter Bestandteil des Unternehmensalltags.
Umfangreiche Informationen zum Thema Corporate Governance hat Fresenius auf der Unternehmenswebsite zugänglich gemacht. Dort sind auch die aktuelle Entsprechenserklärung sowie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre einsehbar und stehen zum Herunterladen bereit.
AKTIONÄRE
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Stammaktie der Fresenius SE gewährt eine Stimme. Vorzugsaktien der Fresenius SE gewähren grundsätzlich kein Stimmrecht. Vorzugsaktionäre besitzen dagegen ein Vorrecht bei der Gewinnverteilung und einen höheren Dividendenanspruch. Aktien mit Mehr- oder Vorzugsstimmrechten gibt es nicht.
HAUPTVERSAMMLUNG
Unsere ordentliche Hauptversammlung fand am 21. Mai 2008 in Frankfurt am Main statt. Dort waren rund 90% des Stammaktienkapitals und mehr als 59% des Vorzugsaktienkapitals vertreten. Alle Aktionäre, die nicht an unserer ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen konnten, hatten die Möglichkeit, die Hauptversammlungsrede unseres Vorstandsvorsitzenden in einer Internet-Live-Übertragung auf unserer Website www.fresenius.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zu verfolgen. Darüber hinaus konnten sie ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte oder der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend über einen von der Fresenius SE benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auf der Hauptversammlung wurde über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Wahl des Abschlussprüfers abgestimmt. Weitere Beschlüsse der Hauptversammlung betrafen die Neubestellung des Aufsichtsrats, die Genehmigung des Aktienoptionsprogramms 2008 mit der Schaffung eines bedingten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderungen. Bei den beiden letztgenannten Beschlussgegenständen war jeweils eine Sonderabstimmung der Vorzugsaktionäre erforderlich.
VORSTAND
Der Vorstand der Fresenius SE leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und führt ihre Geschäfte. Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet er dabei am Unternehmensinteresse aus. Er besteht aus sieben Personen. Die Mitglieder des Vorstands sind auf Seite 192 dieses Geschäftsberichts aufgeführt.
AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat der Fresenius SE besteht aus zwölf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Von den zwölf Mitgliedern sind sechs Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen; die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge gebunden. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2013. Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist Partner einer Anwaltskanzlei, die für den Konzern rechtsberatend tätig ist. Der Aufsichtsrat hat dieser Mandatierung zugestimmt. Ein anderes Mitglied des Aufsichtsrats ist Gesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzender eines Beratungsunternehmens, das im Jahr 2008 Beratungsleistungen für den Fresenius-Konzern erbracht hat. Der Aufsichtsrat hat auch dieser Beratung zugestimmt. Ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats ist Aufsichtsratsvorsitzender einer Bank, bei der Geschäftskonten des Fresenius-Konzerns zu marktüblichen Konditionen geführt werden. Diese Angaben hat Fresenius SE in den Quartalsberichten des Jahres 2008 sowie im Geschäftsbericht 2008 auf der Seite 179 öffentlich gemacht. Sonstige Berater-, Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestehen nicht. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind, liegen nicht vor.

