Transparenz & Führung
Bericht des Aufsichtsrats
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen, die für den Konzern von wesentlicher Bedeutung sind, war er unmittelbar eingebunden.
ZUSAMMENWIRKEN VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Im Rahmen seiner Überwachungs- und Beratungstätigkeit ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich berichten, und zwar über den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie die Rentabilität der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie und Planung des Unternehmens, die Risikosituation und die Compliance sowie über wichtige Geschäftsvorfälle. Der Aufsichtsrat der Fresenius SE tagte im Geschäftsjahr 2008 insgesamt sieben Mal. Er trat im Januar 2008 zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Im März 2008 fand eine ordentliche Aufsichtsratssitzung und nach der Hauptversammlung im Mai 2008 die konstituierende Sitzung des neu gewählten Aufsichtsrats statt. Im Juni 2008 trat der Aufsichtsrat zu einer Informationsveranstaltung zusammen und im Juli 2008 fand eine weitere außerordentliche Sitzung statt. Danach wurden zwei ordentliche Aufsichtsratssitzungen im Oktober und Dezember 2008 abgehalten. Vor allen Aufsichtsratssitzungen hatte der Vorstand ausführliche Berichte und umfassende Beschlussvorlagen an die Mitglieder des Aufsichtsrats versandt. In jeder der ordentlichen Sitzungen hat der Aufsichtsrat auf der Grundlage der Berichterstattungen des Vorstands die Geschäftsentwicklung und für das Unternehmen bedeutsame Entscheidungen eingehend erörtert. Alle Angelegenheiten, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Er erteilte in allen Fällen nach der Prüfung der jeweiligen Beschlussvorlagen sowie nach ausführlicher Beratung mit dem Vorstand seine Zustimmung. Über wichtige Geschäftsvorfälle wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen unterrichtet und in dringenden Fällen um Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren gebeten. Ferner setzte der Vorstandsvorsitzende den Aufsichtsratsvorsitzenden in regelmäßigen Einzelgesprächen über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und anstehende Entscheidungen in Kenntnis. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat an wenigstens der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen während seiner Amtszeit im Geschäftsjahr 2008 teilgenommen.

