Jahresabschluss
Konzernanhang
Sonstige Erläuterungen
30. Finanzinstrumente 30. FINANZINSTRUMENTE
BEWERTUNG VON FINANZINSTRUMENTEN
Marktwerte der Finanzinstrumente
Im September 2006 verabschiedete das Financial Accounting Standards Board (FASB) den Standard Nr. 157, Fair Value Measurements (FAS 157). Der Standard etabliert ein Rahmenkonzept zur Berichterstattung des Fair Values (Marktwert) und erweitert die Offenlegungsvorschriften über die Marktwert-Bewertung. FAS 157 ist erstmals für Geschäftsjahre und deren Zwischenabschlüsse anzuwenden, die nach dem 15. November 2007 beginnen. Die am 12. Februar 2008 veröffentlichte FASB Staff Position Nr. 157-2 (FSP 157-2) sieht eine Verschiebung der Anwendung dieses Standards für nicht-finanzielle Vermögensgegenstände und Schulden für Konzernabschlüsse bis zum Geschäftsjahr beginnend am oder nach dem 15. November 2008 und den dazugehörigen unterjährigen Abschlüssen vor. Ausgenommen sind Vermögensgegenstände und Schulden, die regelmäßig (mindestens jährlich) innerhalb des Konzernabschlusses mit dem Zeitwert bewertet bzw. ausgewiesen werden. FAS 157 führt eine dreistufige Hierarchie ein, nach der die Daten, die für die Marktwertermittlung herangezogen werden, eingeordnet werden. Level-1 umfasst demnach beobachtbare Daten wie z. B. quotierte Marktpreise auf aktiven Märkten. Level-2 werden alle am Markt direkt oder indirekt beobachtbaren Preisdaten zugeordnet, die nicht quotierte Marktpreise in aktiven Märkten darstellen. Level-3 stellen alle nicht-beobachtbaren Werte dar, für die keine oder nur wenige Marktdaten zur Verfügung stehen und die deshalb die Entwicklung von unternehmenseigenen Annahmen erforderlich machen. Der Fresenius-Konzern wendet diesen Standard seit dem 1. Januar 2008 an, mit Ausnahme der Abschnitte, die durch FSP 157-2 geregelt werden.
Der Fresenius-Konzern verwendet Zinsswaps und Devisentermingeschäfte, die bei der erstmaligen Bilanzierung und in Folge zum Marktwert bewertet werden. Bei Zinsswaps erfolgt die Bewertung durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungsströme auf Basis der am Bilanzstichtag für die Restlaufzeit der Kontrakte geltenden Marktzinssätze. Für die Ermittlung der Marktwerte von Devisentermingeschäften wird der kontrahierte Terminkurs mit dem Terminkurs des Bilanzstichtags für die Restlaufzeit des jeweiligen Kontraktes verglichen. Der daraus resultierende Wert wird unter Berücksichtigung aktueller Marktzinssätze der entsprechenden Währung auf den Bilanzstichtag diskontiert. Gemäß FAS 157 hat der Fresenius-Konzern bei der Marktwert-Ermittlung von Derivaten Kreditrisiken einzubeziehen. Entsprechend diesen Anforderungen ist das eigene Kreditrisiko in die Ermittlung der Marktwerte der als Verbindlichkeiten bilanzierten Zinsswaps eingeflossen. Bei der Bewertung der passivierten Devisentermingeschäfte hat der Fresenius-Konzern jedoch aufgrund relativ kurzer Restlaufzeiten eigene Kreditrisiken nicht in die Ermittlung der Marktwerte mit einbezogen. Für die Bewertung der als Vermögensgegenstände bilanzierten Derivate wurde das Kreditrisiko der Vertragspartner vernachlässigt, da es sich generell um Partner mit einem hohen Rating handelt, deren Kreditrisiko als unwesentlich einzustufen ist.
In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte sowie die Marktwerte der Finanzinstrumente des Konzerns zum 31. Dezember dargestellt:
| 2008 | 2007 | |||
| in Mio € | Buchwert | Marktwert | Buchwert | Marktwert |
| Flüssige Mittel | 370 | 370 | 361 | 361 |
| Zum Buchwert bilanzierte Vermögensgegenstände | 2.499 | 2.499 | 2.167 | 2.167 |
| Zum Marktwert bilanzierte Vermögensgegenstände | 8 | 8 | 0 | 0 |
| Zum Buchwert bilanzierte Verbindlichkeiten | 9.903 | 9.793 | 6.147 | 6.118 |
| Zum Marktwert bilanzierte Verbindlichkeiten | 41 | 41 | 0 | 0 |
| Als Sicherungsinstrument designierte Derivate | -160 | -160 | -16 | -16 |

