Jahresabschluss
Konzernanhang
Sonstige Erläuterungen
29. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten Sonstige Erläuterungen
29. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
OPERATE LEASING UND MIETZAHLUNGEN
Die Gesellschaften des Fresenius-Konzerns mieten Verwaltungsgebäude, Betriebsstätten sowie Maschinen, Anlagen und Einrichtungen im Rahmen verschiedener Miet- und Leasingverträge, die zu unterschiedlichen Terminen bis zum Jahr 2101 auslaufen. Im Jahr 2008 bzw. 2007 betrugen die Aufwendungen hierfür 379 Mio € bzw. 372 Mio €.
Die zukünftigen Mindestmietzahlungen aus den nicht kündbaren Miet- und Leasingverträgen für die folgenden Geschäftsjahre betragen:
| Geschäftsjahr | in Mio € |
| 2009 | 329 |
| 2010 | 284 |
| 2011 | 242 |
| 2012 | 195 |
| 2013 | 158 |
| Nachfolgende | 550 |
| Gesamt | 1.758 |
Zum 31. Dezember 2008 bestanden Restinvestitionsverpflichtungen aus Kaufverträgen für Krankenhäuser in projektierter Höhe von bis zu 173 Mio € bis zum Jahr 2014, wovon auf das Jahr 2009 39 Mio € entfallen.
Über die oben genannten Eventualverbindlichkeiten hinaus ist der Umfang der sonstigen Haftungsverhältnisse unbedeutend.
RECHTLICHE VERFAHREN
Der Fresenius-Konzern ist regelmäßig in zahlreiche Klagen, Rechtsstreitigkeiten, behördliche und steuerbehördliche Prüfungen, Ermittlungen und sonstige Rechtsangelegenheiten involviert, die sich größtenteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Erbringung von Dienstleistungen und Lieferung von Produkten im Gesundheitswesen ergeben. Der genaue Ausgang von Rechtsstreitigkeiten und anderen Rechtsangelegenheiten kann stets nur schwer vorhergesagt werden, und es können sich Resultate ergeben, die von der Einschätzung des Fresenius-Konzerns abweichen. Der Fresenius-Konzern ist überzeugt, stichhaltige Einwände gegen die in anhängigen Rechtsangelegenheiten geltend gemachten Ansprüche oder Vorwürfe zu besitzen und wird sich vehement verteidigen. Dennoch ist es möglich, dass die Entscheidung einer oder mehrerer derzeit anhängiger oder drohender rechtlicher Angelegenheiten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Fresenius-Konzerns sowie auf dessen Finanz- und Ertragslage haben könnten.
Zivilrechtsstreitigkeiten
Fresenius Medical Care wurde ursprünglich als Ergebnis einer Reihe von Transaktionen in Übereinstimmung mit der Fusionsvereinbarung und dem Reorganisationsplan vom 4. Februar 1996 zwischen W.R. Grace & Co. und Fresenius SE (vormals: Fresenius AG) gegründet (der Zusammenschluss). Zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses hatte und hat noch heute eine Tochtergesellschaft der W.R. Grace & Co., die W.R. Grace & Co.-Conn., erhebliche Verbindlichkeiten aus Rechtsverfahren im Zusammenhang mit Produzentenhaftung (einschließlich Asbestansprüchen), Steuerverbindlichkeiten für die Zeit vor dem Zusammenschluss und weitere Verbindlichkeiten, die nicht mit der National Medical Care, Inc. (NMC) in Verbindung stehen, welche vor dem Zusammenschluss das Dialysegeschäft von W.R. Grace & Co. betrieb. Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss hatte sich W.R. Grace & Co.-Conn. verpflichtet, Fresenius Medical Care, Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) und NMC von allen Verpflichtungen der W.R. Grace & Co. freizustellen, die sich auf Ereignisse vor oder nach dem Zusammenschluss beziehen mit Ausnahme von Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der NMC stehen. Am 2. April 2001 beantragten W.R. Grace & Co. und einige ihrer Tochtergesellschaften die Reorganisation nach „Chapter 11“ des US-amerikanischen Konkursrechts (das Grace Chapter 11-Insolvenzverfahren).
Vor und nach Beginn des Grace Chapter 11-Insolvenzverfahrens wurde gegen W.R. Grace & Co. und FMCH Klage erhoben, sowohl von Klägern, die sich als Gläubiger von W.R. Grace & Co.-Conn. ausgeben, als auch von Asbestgläubigerausschüssen des Grace Chapter 11-Insolvenzverfahrens. Dabei wird im Wesentlichen behauptet, dass der Zusammenschluss eine betrügerische Übertragung gewesen sei, gegen das Gesetz gegen betrügerische Transfers verstoße und eine Verschwörung darstelle. Alle Verfahren dieser Art wurden entweder zunächst ausgesetzt, an das US-Bezirksgericht überwiesen oder liegen beim US-Konkursgericht als Teil des Grace Chapter 11-Insolvenzverfahrens.

