Jahresabschluss
Konzernanhang
Erläuterungen zur Konzernbilanz
24. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 24. PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN
GRUNDLAGEN
Der Fresenius-Konzern hat Pensionsaufwendungen und bildet Pensionsrückstellungen für laufende und zukünftige Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter des Fresenius-Konzerns. Je nach rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Gegebenheit eines Landes bestehen dabei unterschiedliche Systeme der Alterssicherung. Der Fresenius-Konzern hat zwei Arten von Versorgungssystemen. Dies sind zum einen leistungs- und zum anderen beitragsorientierte Versorgungspläne. Die Höhe der Pensionsleistungen hängt bei leistungsorientierten Versorgungsplänen grundsätzlich von der gesamten bzw. einem Teil der Beschäftigungsdauer sowie dem letzten Gehalt der Mitarbeiter ab. In beitragsorientierten Versorgungsplänen werden die Pensionsleistungen durch die Höhe der Beiträge der Mitarbeiter und der Arbeitgeber sowie der Erträge aus dem Planvermögen festgelegt. Die Beiträge können durch gesetzliche Höchstbeträge begrenzt sein.
Im Falle des Ausscheidens eines Mitarbeiters ist der Fresenius-Konzern bei leistungsorientierten Pensionsplänen verpflichtet, die zugesagten Leistungen an den ehemaligen Mitarbeiter zu zahlen, wenn diese fällig werden. Leistungsorientierte Versorgungspläne können rückstellungs- oder fondsfinanziert sein. Fondsfinanzierte Versorgungspläne bestehen im Fresenius-Konzern im Wesentlichen in den USA, in Norwegen, in Großbritannien, in den Niederlanden und in Österreich. Rückstellungsfinanzierte Versorgungspläne bestehen in Deutschland und Frankreich.
Die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen wird auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen berechnet, wodurch Schätzungen erforderlich werden. Die Annahmen zur Lebenserwartung, der Abzinsungsfaktor sowie der erwartete Gehalts- und Rententrend beeinflussen als wesentliche Parameter die Höhe der Pensionsverpflichtung. Im Rahmen der fondsfinanzierten Pläne des Fresenius-Konzerns werden Vermögenswerte für die Erbringung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen reserviert. Der erwartete Ertrag aus diesem Planvermögen wird in der entsprechenden Periode als Ertrag erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste entstehen, wenn sich die tatsächlichen Werte der Parameter eines Jahres von den versicherungsmathematischen Annahmen für dieses Jahr unterscheiden sowie bei Abweichungen des tatsächlichen vom erwarteten Ertrag auf das Planvermögen. Die Pensionsrückstellungen einer Gesellschaft werden durch diese versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste beeinflusst.
Die Pensionsverpflichtungen des Fresenius-Konzerns werden bei einem fondsfinanzierten Versorgungsplan mit dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Planvermögen saldiert. Übersteigt die Pensionsverpflichtung den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens, so wird eine Pensionsrückstellung in der Bilanz ausgewiesen. Übersteigt das Planvermögen die Verpflichtung aus der Pensionszusage und hat das Unternehmen einen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Fonds, so wird in der Bilanz ein Aktivposten unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen zahlt der Fresenius-Konzern festgelegte Beiträge während der Dienstzeit eines Mitarbeiters. Durch diese Beiträge sind alle Verpflichtungen des Fresenius-Konzerns abgegolten. Der Fresenius-Konzern hat einen wesentlichen beitragsorientierten Versorgungsplan in Nordamerika.
LEISTUNGSORIENTIERTE PENSIONSPLÄNE
Die Pensionsverpflichtungen (PBO) des Fresenius-Konzerns zum 31. Dezember 2008 in Höhe von 505 Mio € (2007: 498 Mio €) waren mit 213 Mio € (2007: 219 Mio €) durch Fonds gedeckt und mit 292 Mio € (2007: 279 Mio €) rückstellungsfinanziert. Der kurzfristige Teil der Pensionsrückstellungen in Höhe von 10 Mio € wird in der Bilanz unter den kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der langfristige Teil der Rückstellungen in Höhe von 282 Mio € wird als Pensionsrückstellung ausgewiesen.
Die Pensionsrückstellungen in Höhe von 292 Mio € beruhen zu 66% auf der „Versorgungsordnung der Fresenius-Unternehmen“ von 1988 (Pensionsplan 1988), die, mit Ausnahme von Fresenius Helios, für die meisten deutschen Gesellschaften gilt. Der Rest der Pensionsrückstellungen entfällt auf individuelle Versorgungspläne von deutschen Gesellschaften des Unternehmensbereichs Fresenius Helios und von ausländischen Gesellschaften des Fresenius-Konzerns.
Die Pensionszahlungen hängen generell von der Beschäftigungsdauer und der Vergütung des Mitarbeiters bei Eintritt des Versorgungsfalles ab. Wie in Deutschland üblich, sind die dortigen Pensionszusagen der Gesellschaften des Fresenius-Konzerns unmittelbare Versorgungszusagen. Für den deutschen Pensionsplan 1988 besteht kein gesonderter Pensionsfonds.

