9. STEUERN

ERTRAGSTEUERN

Das Ergebnis vor Ertragsteuern und Anteilen anderer Gesellschafter war den folgenden geographischen Regionen zuzuordnen:

in Mio €
2007 2006
 
Deutschland 264 192
Ausland 977 857
Gesamt 1.241 1.049
 

Die Steueraufwendungen bzw. -erträge für die Jahre 2007 und 2006 setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio € Deutschland Ausland 2007
Gesamt
Deutschland Ausland 2006
Gesamt
 
Laufende Steuern 112 324 436 119 218 337
Latente Steuern 6 6 12 -26 103 77
Ertragsteuern 118 330
448 93 321 414
 

In den Geschäftsjahren 2007 und 2006 betrug der Körperschaftsteuersatz in Deutschland 25% zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5% der Körperschaftsteuerbelastung.

Das in Deutschland im 3. Quartal 2007 verabschiedete Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat eine Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 15% für deutsche Unternehmen zur Folge. Diese Senkung in Verbindung mit Änderungen bei der Gewerbesteuer wird den kombinierten Ertragsteuersatz für die deutschen Gesellschaften im Fresenius-Konzern ab dem 1. Januar 2008 verringern. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten, die ab dem Jahr 2008 realisiert werden, wurden mit dem neuen Steuersatz umbewertet. Daraus ergab sich für das Jahr 2007 ein latenter Steueraufwand in Höhe von 5 Mio €. 

Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten Steueraufwand zum ausgewiesenen Steueraufwand gezeigt. Die Berechnung des erwarteten Steueraufwands erfolgt durch Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes (einschließlich Solidaritätszuschlag) zuzüglich des effektiven Gewerbesteuersatzes auf das Ergebnis vor Ertragsteuern und vor Anteilen anderer Gesellschafter. Der daraus resultierende kombinierte Ertragsteuersatz betrug 38,05% bzw. 37,36% für das Geschäftsjahr 2007 bzw. 2006.

in Mio € 2007 2006
 
Berechneter „erwarteter“ Ertragsteueraufwand 472 392
Erhöhung (Minderung) der Ertragsteuern aufgrund von:     
    Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 10 18
    Steuersatzunterschiede Ausland -35 -25
    Steuerfreie Erträge -41 -26
    Steuern für Vorjahre 36 47
    Steuern im Zusammenhang mit Desinvestitionen 0 23
    Veränderung der Wertberichtigungen auf latente Steuern 4 -9
    Änderung des deutschen Ertragsteuersatzes 5 0
    Sonstiges -3 -6
Ertragsteuern 448 414
Effektiver Steuersatz 36,1% 39,5%
 

LATENTE STEUERN

Der steuerliche Effekt aus zeitlichen Unterschieden, die zu aktiven und passiven latenten Steuern führen, ergab sich zum 31. Dezember wie folgt: 

in Mio € 2007 2006
 
Aktive latente Steuern    
     Forderungen  35  36
     Vorräte  47  39
     Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens  8  4
     Sonstige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 82 65
     Rückstellungen 223 206
     Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 20 17
     Sonstige Verbindlichkeiten 11 20
     Pensionsverpflichtungen 16 28
     Verlustvorträge 108 127
Aktive latente Steuern, vor Wertberichtigung 550 542
     abzüglich Wertberichtigung 68 73
Aktive latente Steuern 482 469
 
 
Passive latente Steuern
 
     Forderungen 11 10
     Vorräte 8 12
     Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 4 0
     Sonstige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 321 283
     Rückstellungen 22 43
     Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 30 33
     Sonstige Verbindlichkeiten 7 38
Passive latente Steuern 403 419
Saldierte latente Steuern 79 50
 

In der Bilanz werden die aktiven und passiven latenten Steuern saldiert wie folgt ausgewiesen: 

in Mio €
  2007
davon langfristig
  2006
davon langfristig
 
Aktive latente Steuern 417 132 431 173
Passive latente Steuern 338 312 381 352
Saldierte latente Steuern 79 -180 50 -179
 

Zum 31. Dezember 2007 verfügt Fresenius Medical Care über weitere, in ausländischen Tochtergesellschaften thesaurierte Gewinne in Höhe von etwa 1,1 Mrd €, auf die keine passiven latenten Steuern gebildet wurden, weil die Gewinne auf unbestimmte Zeit im Ausland investiert bleiben sollen.

VERLUSTVORTRÄGE

Das Auslaufen der Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge stellt sich wie folgt dar:

für die Geschäftsjahre in Mio €
 
2008 13
2009 6
2010 4
2011 9
2012 21
2013 10
2014 11
2015 11
2016 7
2017 9
Nachfolgende 10
Gesamt 111
 

Die verbleibenden Verluste von 288 Mio € sind im Wesentlichen unbegrenzt vortragsfähig.

Grundlage für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, dass diese Positionen in Zukunft tatsächlich realisierbar sind. Die Realisierung aktiver latenter Steuern hängt von der Erzielung eines steuerpflichtigen Gewinns in den Perioden ab, in denen sich die zeitlichen Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz umkehren. Hierbei werden die Umkehrung bestehender passiver latenter Steuern und der erwartete zukünftige steuerpflichtige Gewinn berücksichtigt. Ausgehend von dem steuerpflichtigen Gewinn früherer Jahre und dem zukünftig erwarteten steuerpflichtigen Gewinn für die Perioden, in denen die aktiven latenten Steuern zu Steuerentlastungen führen, hält es der Fresenius-Konzern für wahrscheinlich, dass die zum 31. Dezember 2007 ausgewiesenen aktiven latenten Steuern abzüglich der Wertberichtigung genutzt werden können.

 

UNSICHERE STEUERVORTEILE

Seit dem 1. Januar 2007 wendet der Fresenius-Konzern FIN 48, Accounting for Uncertainty in Income Taxes – eine Interpretation des FAS 109, Accounting for Income Taxes (FAS 109) (FIN 48) an. Die Interpretation regelt die Bilanzierung von unsicheren Steuervorteilen, die in Unternehmensabschlüssen in Übereinstimmung mit FAS 109 angesetzt wurden. FIN 48 sieht eine Zwei-Stufen-Prüfung für den Ansatz und die Bewertung von Steuervorteilen vor, die im Rahmen von Steuererklärungen angesetzt worden sind oder angesetzt werden sollen. Die Gesellschaft muss überprüfen, ob eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50% gegeben ist. Diese Entscheidung berücksichtigt die sachlichen Gegebenheiten des Steuervorteils und erfolgt unter Beachtung sämtlicher damit verbundenen Berufungs- und Gerichtsverfahren. Wenn das Eintrittswahrscheinlichkeitskriterium erfüllt ist, erfolgt die Bewertung des unsicheren Steuervorteils in der größtmöglichen Höhe, die eine Eintrittswahrscheinlichkeit von mehr als 50% aufweist. Die Anwendung dieser Interpretation hatte keinen Einfluss auf die Vermögensgegenstände und Schulden des Fresenius-Konzerns.

Die Fresenius SE und ihre Tochtergesellschaften sind Gegenstand regelmäßiger steuerlicher Betriebsprüfungen.

In Deutschland ist die Betriebsprüfung für die Jahre 1998 bis 2001 im Wesentlichen abgeschlossen, und alle Ergebnisse dieser Prüfung wurden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 ausreichend berücksichtigt. Derzeit findet die steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2002 bis 2005 statt. Bei der HELIOS Kliniken Gruppe ist die Betriebsprüfung für die Jahre 2001 bis 2004 noch nicht abgeschlossen. Alle anderen Wirtschaftsjahre sind hinsichtlich der Betriebsprüfung offen. Fresenius Medical Care hat gegen die Entscheidung der Steuerbehörden bezüglich der Nichtanerkennung von steuerlichen Abschreibungen für das Wirtschaftsjahr 1997 Klage erhoben und die sich für den Fall eines positiven Verfahrensausgangs ergebenden unsicheren Steuervorteile im nachfolgend angegebenen Gesamtbetrag der unsicheren Steuervorteile mit eingerechnet.

Bei Fresenius Medical Care in den USA ist die steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 1999 bis 2001 abgeschlossen mit Ausnahme von Klagen, die die Gesellschaft wegen nicht anerkannter steuerlicher Abzüge im Zusammenhang mit verschiedenen zivilrechtlichen Vergleichszahlungen für 2000 und 2001 eingereicht hat. Die Steuerzahlungen wurden geleistet, und alle Ergebnisse dieser Prüfung wurden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 berücksichtigt. Die unsicheren Steuervorteile aus diesen Abzügen sind im nachfolgend angegebenen Gesamtbetrag der unsicheren Steuervorteile enthalten. Die steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2002 bis 2004 ist abgeschlossen worden, und der Internal Revenue Service (IRS) hat den Prüfungsbericht erstellt. Der Prüfungsbericht beinhaltet die Nichtanerkennung der Abzugsfähigkeit der in dem Prüfungszeitraum für konzerninternes genussrechtsähnliches Kapital gezahlten wesentlichen Vergütungen. Fresenius Medical Care hat gegen die Nichtanerkennung der Abzüge Einspruch eingelegt und wird alle Rechtsmittel nutzen. Ein nachteiliger Ausgang hinsichtlich der angefochtenen Nichtanerkennung der Abzugsfähigkeit jeglicher Vergütungen für konzerninternes genussrechtsähnliches Kapital könnte erhebliche negative Auswirkungen auf den Cashflow, die Ertragsteuern, den Jahresüberschuss sowie das Ergebnis je Aktie haben. Derzeit findet die steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2005 bis 2006 statt. Außerdem sind in einigen US-Bundesstaaten Prüfungen im Gange, während in anderen US-Bundesstaaten die steuerliche Betriebsprüfung für verschiedene Jahre noch aussteht. Alle erwarteten Ergebnisse wurden im Konzernabschluss berücksichtigt.

Neben Deutschland und den USA finden weltweit länderspezifische steuerliche Betriebsprüfungen von Tochtergesellschaften der Fresenius SE statt. Der Fresenius-Konzern schätzt die Auswirkungen dieser steuerlichen Betriebsprüfungen auf den Konzernabschluss als nicht wesentlich ein.

Bei Erstanwendung des FIN 48 hatte der Fresenius-Konzern unsichere Steuervorteile in Höhe von 250 Mio € einschließlich der Beträge im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Betriebsprüfungen in Deutschland und den USA. 

Die unsicheren Steuervorteile haben sich während des Geschäftsjahres 2007 wie folgt verändert:

in Mio € 2007
 
Stand 1. Januar 2007 250
Anstieg unsicherer Steuervorteile Vorjahre 25
Rückgang unsicherer Steuervorteile Vorjahre -7
Anstieg unsicherer Steuervorteile laufendes Jahr 15
Veränderung aufgrund von Einigung mit Finanzbehörden -2
Verminderung aufgrund von Verjährung 0
Währungsumrechnungsdifferenzen -12
Stand 31. Dezember 2007 269
 

Die Mehrheit dieser unsicheren Steuervorteile würde bei ihrem Ansatz zu einer Verringerung des effektiven Steuersatzes führen. Der Fresenius-Konzern ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage, den Zeitpunkt oder die Größenordnung von Veränderungen der Position unsichere Steuervorteile zu prognostizieren.

Der Fresenius-Konzern erfasst Zinsen und sonstige Zuschläge im Zusammenhang mit den Steuervorteilen als Ertragsteueraufwand. Im Geschäftsjahr 2007 erfasste der Fresenius-Konzern Aufwendungen in Höhe von 15 Mio € für Zinsen und sonstige Zuschläge. Zum 31. Dezember 2007 hatte der Fresenius-Konzern Rückstellungen in Höhe von 53 Mio € für derartige Zinsen und sonstige Zuschläge.