26. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
OPERATE LEASING UND MIETZAHLUNGEN
Die Gesellschaften des Fresenius-Konzerns mieten Verwaltungsgebäude, Betriebsstätten sowie Maschinen, Anlagen und Einrichtungen im Rahmen verschiedener Miet- und Leasingverträge, die zu unterschiedlichen Terminen bis zum Jahr 2101 auslaufen. Im Jahr 2007 bzw. 2006 betrugen die Aufwendungen hierfür 372 Mio € bzw. 369 Mio €.
Die zukünftigen Mindestmietzahlungen aus den nicht kündbaren Miet- und Leasingverträgen für die folgenden Geschäftsjahre betragen:
| Geschäftsjahr | in Mio € | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2008 | 267 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2009 | 235 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2010 |
199 |
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| 2011 | 165 |
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| 2012 | 133 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nachfolgende | 406 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gesamt | 1.405 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zum 31. Dezember 2007 bestanden Restinvestitionsverpflichtungen aus Kaufverträgen für Krankenhäuser in projektierter Höhe von bis zu 226 Mio € bis zum Jahr 2015, wovon auf das Jahr 2008 36 Mio € entfallen.
Über die oben genannten Eventualverbindlichkeiten hinaus ist der Umfang der sonstigen Haftungsverhältnisse unbedeutend.
RECHTLICHE VERFAHREN
Zivilrechtsstreitigkeiten
Fresenius Medical Care wurde ursprünglich als Ergebnis einer Reihe von Transaktionen in Übereinstimmung mit der Fusionsvereinbarung und dem Reorganisationsplan vom 4. Februar 1996 zwischen W.R.Grace & Co. und Fresenius SE (vormals: Fresenius AG) gegründet (der Zusammenschluss). Zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses hatte und hat noch heute eine Tochtergesellschaft der W.R.Grace & Co., die W.R.Grace & Co.-Conn., erhebliche Verbindlichkeiten aus Rechtsverfahren im Zusammenhang mit Produzentenhaftung (einschließlich Asbestansprüchen), Steuerverbindlichkeiten für die Zeit vor dem Zusammenschluss und weitere Verbindlichkeiten, die nicht mit der National Medical Care, Inc. (NMC) in Verbindung stehen, welche vor dem Zusammenschluss das Dialysegeschäft von W.R. Grace & Co. betrieb. Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss hatte sich W.R.Grace & Co.-Conn. verpflichtet, Fresenius Medical Care, Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) und NMC von allen Verpflichtungen der W.R.Grace & Co. freizustellen, die sich auf Ereignisse vor oder nach dem Zusammenschluss beziehen mit Ausnahme von Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der NMC stehen. Am 2. April 2001 beantragten W.R.Grace & Co. und einige ihrer Tochtergesellschaften die Reorganisation nach „Chapter 11“ des US-amerikanischen Konkursrechts (das Grace Chapter 11-Insolvenzverfahren).
Vor und nach Beginn des Grace Chapter 11-Insolvenzverfahrens wurde gegen W.R.Grace & Co. und FMCH Klage erhoben, sowohl von Klägern, die sich als Gläubiger von W.R.Grace & Co.-Conn. ausgeben, als auch von Asbest-Gläubigerausschüssen des Grace Chapter 11-Insolvenzverfahrens. Dabei wird im Wesentlichen behauptet, dass der Zusammenschluss eine betrügerische Übertragung gewesen sei, gegen das Gesetz gegen betrügerische Transfers verstoße und eine Verschwörung darstelle. Alle Verfahren dieser Art wurden entweder zunächst ausgesetzt, an das US-Bezirksgericht überwiesen oder liegen beim US-Konkursgericht als Teil des Grace Chapter 11-Insolvenzverfahrens.
Im Jahr 2003 hat Fresenius Medical Care eine Vereinbarung in Bezug auf die im Rahmen des Grace Chapter 11-Insolvenzverfahrens anhängigen Angelegenheiten geschlossen. Die Vereinbarung regelt alle Ansprüche gegen Fresenius Medical Care im Hinblick auf den Vorwurf der betrügerischen Übertragung sowie steuerliche und andere Ansprüche gegen Fresenius Medical Care. Gemäß den ergänzten Regelungen der Vergleichsvereinbarung (Vergleichsvereinbarung) werden die Behauptung der betrügerischen Übertragung und andere von den Asbestklägern erhobene Behauptungen öffentlich fallen gelassen, und Fresenius Medical Care wird Schutz vor allen vorhandenen und allen potenziellen künftigen Ansprüchen im Zusammenhang mit W.R.Grace & Co. erhalten, einschließlich solcher aus betrügerischer Übertragung und aus Asbestansprüchen sowie Freistellungen von Einkommensteuerforderungen, die sich auf die bei der Bestätigung des W.R.Grace & Co. Reorganisations- und Sanierungsplans nicht zur NMC gehörenden Mitglieder der steuerlichen Organschaft W.R.Grace & Co. beziehen. Nachdem der W.R.Grace & Co. Reorganisations- und Sanierungsplan bestätigt worden ist, wird Fresenius Medical Care gemäß der Vergleichsvereinbarung insgesamt 115 Mio US$ ohne Zinsen an die W.R.Grace & Co.-Konkursmasse bzw. an eine andere vom Gericht festgelegte Stelle zahlen.
Es sind keine Schuldanerkenntnisse gemacht worden und es werden keine gemacht werden. Die Vergleichsvereinbarung wurde vom US-Konkursgericht genehmigt. Nach dem Zusammenschluss war W.R.Grace & Co. in einer mehrstufigen Transaktion im Zusammenhang mit der Sealed Air Corporation (Sealed Air, früher bekannt als W.R.Grace Holdings, Inc.) involviert. Fresenius Medical Care befindet sich in einem Rechtsstreit mit Sealed Air, um ihren Anspruch auf Entschädigung durch Sealed Air für alle Verluste und Aufwendungen von Fresenius Medical Care in Verbindung mit Steuerverbindlichkeiten vor dem Zusammenschluss und im Zusammenhang mit anderen Ansprüchen aus dem Zusammenschluss geltend zu machen. Gemäß der Vergleichsvereinbarung wird dieser Rechtsstreit bei Bestätigung eines Plans, der den Bedingungen der Zahlungsverpflichtungen von Fresenius Medical Care in Verbindung mit dem Rechtsstreit gerecht wird, öffentlich fallen gelassen.
Am 4. April 2003 hat FMCH eine Feststellungsklage (Fresenius USA, Inc., et al., v. Baxter International, Inc., et al.) mit der Geschäftsnr. C 03-1431 beim US-Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien eingereicht, mit der gerichtlich festgestellt werden soll, dass FMCH keine Patente der Firma Baxter International, Inc., ihrer Tochtergesellschaften oder ihrer verbundenen Unternehmen (Baxter) verletzt, dass die Patente ungültig sind und dass Baxter kein Recht und keine Befugnis hat, FMCH wegen der angeblichen Verletzung von Patenten der Firma Baxter eine Klage anzudrohen oder einen Prozess gegen FMCH zu führen. Allgemein betreffen die angeblichen Patente die Verwendung von Touchscreen-Schnittstellen für Hämodialysegeräte. Baxter hat Widerklage gegen FMCH auf Schadensersatz in Höhe von über 140 Mio US$ und auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erhoben und behauptet, dass FMCH vorsätzlich die Baxter-Patente verletzte. Am 17. Juli 2006 hatte das Gericht der Klage von FMCH durch Geschworenenurteil stattgegeben und festgestellt, dass die fraglichen Baxter-Patente ungültig sind. Am 13. Februar 2007 hat das Gericht dem Antrag von Baxter, das zugunsten von FMCH ergangene Urteil aufzuheben, stattgegeben und die Patente sowie seine vorangegangene Feststellung einer Verletzung wieder in Kraft gesetzt. In Folge einer Wiederaufnahme des Verfahrens im Hinblick auf Schadensersatz hat das Gericht am 6. November 2007 Baxter durch Geschworenenurteil 14,3 Mio US$ zuerkannt. Fresenius Medical Care beabsichtigt, gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel einzulegen.
Die australische Tochtergesellschaft der FMC-AG & Co. KGaA, die Fresenius Medical Care Australia Pty Limited (Fresenius Medical Care Australien), und Gambro Pty Limited sowie Gambro AB (zusammen: Gambro-Gruppe) befinden sich in einem Rechtsstreit hinsichtlich Verletzungen und Schädigungen des Gambro AB Patents, welches das geistige Eigentum an einem System zur Herstellung von Dialyse- bzw. Ersatzflüssigkeit, dem Gambro Bicart Gerät, in Australien schützt (Gambro-Patent). Als Folge der Vermarktung eines Systems zur Herstellung von Dialyseflüssigkeit basierend auf dem Fresenius Medical Care Bibag-System in Australien haben die australischen Gerichte den Schluss gezogen, dass Fresenius Medical Care Australien das Gambro-Patent verletzt habe. Die Parteien befinden sich weiterhin in rechtlichen Auseinandersetzungen darüber, welche möglichen Schäden durch eine Patentrechtsverletzung entstanden sein könnten. Da der Patentrechtsstreit ausschließlich unter der australischen Gerichtsbarkeit geführt wird, sind mögliche von Fresenius Medical Care Australien zu übernehmende Schadensersatzzahlungen auf mögliche Schäden, die die Gambro-Gruppe durch die Patentrechtsverletzung in Australien erlitten hat, begrenzt.
Sonstige Rechtsstreitigkeiten und potenzielle Risiken
RCG wurde als Beklagte in einer zum zweiten Mal erweiterten Klage, die am 13. September 2006 beim Chancery Court für den Bundesstaat Tennessee, Zwanzigster Gerichtsbezirk in Nashville gegen frühere Führungskräfte und Direktoren von RCG eingereicht wurde, benannt. Bei der Klage handelte es sich um eine Gruppenklage und Aktionärsklage wegen angeblicher unrechtmäßiger Handlungen und Verletzungen von Treuepflichten im Zusammenhang mit der Akquisition von RCG und einer vermeintlich nicht korrekten Rückdatierung und/oder Terminierung bei der Gewährung von Aktienoptionen. Die erweiterte Klage hatte die Bezeichnung Indiana State District Council of Laborers and Hod Carriers Rentenfonds, in seinem Namen und im Namen aller, die sich in der gleichen Lage befinden, und in Prozessstandschaft für RCG, Kläger, vs. RCG, Streitgenosse ohne Prozessinteresse und Gary Brukardt, William P. Johnston, Harry R. Jacobson, Joseph C. Hutts, Wiliam V. Lapham, Thomas A. Lowery, Stephen D. McMurray, Peter J. Grua, C. Thomas Smith, Ronald Hinds, Raymond Hakim, und R. Dirk Allison, Beklagte. Mit der Klage wurden Schadensersatzansprüche gegen frühere Führungskräfte und Direktoren geltend gemacht. Mit ihr wurde kein Schadensersatzanspruch gegen RCG direkt verfolgt. Am 30. August 2007 wurde die Klage ohne Erweiterungsmöglichkeit abgewiesen. Der Kläger legte daraufhin Berufung ein, und der Sachverhalt ist bei dem Berufungsgericht von Tennessee anhängig.
Im Oktober 2004 haben FMCH und ihre Tochtergesellschaften, einschließlich RCG (vor der Akquisition von RCG), Vorladungen der US-Justizbehörden des Eastern District of New York erhalten. Im Rahmen dieser Vorladungen werden von diesen Gesellschaften umfangreiche Unterlagen zu den geschäftlichen Tätigkeiten von FMCH und RCG angefordert. Von besonderem Interesse sind hierbei Unterlagen zu einem bestimmten Hormontest (Parathyroid Hormone – PTH) und zu Vitamin D-Therapien für Dialysepatienten. Fresenius Medical Care arbeitet mit den Justizbehörden zusammen, um deren Verlangen nach Informationen nachzukommen. Obwohl Fresenius Medical Care davon ausgeht, dass beim Einsatz von PTH-Tests und Vitamin D-Behandlungen im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen gehandelt wurde, könnte ein nachteiliger Ausgang der Untersuchungen eine erhebliche negative Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit der Fresenius Medical Care sowie auf ihre Finanz- und Ertragslage haben.
FMCH und ihre Tochtergesellschaften, einschließlich RCG (vor der Akquisition von RCG), haben eine Vorladung der US-Justizbehörden mit Sitz in St. Louis (Missouri), die im Zusammenhang mit zivil- und strafrechtlichen Voruntersuchungen stehen, erhalten. FMCH erhielt die Vorladung im April 2005, und RCG erhielt die Vorladung im August 2005. Mit der Vorladung werden Geschäftsunterlagen im Hinblick auf FMCH´s und RCG´s klinische Qualitätsprogramme, Aktivitäten zur Geschäftsentwicklung, Vergütungen für Klinikleiter und Beziehungen zu Ärzten, Joint Ventures, Anämie-Behandlungstherapien, RCG´s Lieferunternehmen, pharmazeutische und sonstige Dienstleistungen, die RCG gegenüber Patienten erbracht hat, RCG´s Beziehungen zu Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und RCG´s Erwerb von Dialysegeräten von FMCH angefordert. Der Generalinspektor des amerikanischen Gesundheitsamtes sowie die Staatsanwaltschaft für das "Eastern District" von Texas haben bestätigt, dass sie sich an der Überprüfung des Anämiemanagement-Programms, welche durch die amerikanische Staatsanwaltschaft für das "Eastern District" von Missouri durchgeführt wird, beteiligen.
Am 17. Juli 2007 hat die US-Staatsanwaltschaft eine Zivilklage gegen RCG und FMCH in ihrer Eigenschaft als aktuelle Muttergesellschaft von RCG vor dem United States Bezirksgericht für das "Eastern District" von Missouri erhoben. Mit der Klage werden Schadensersatzansprüche und Strafmaßnahmen im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Method II Zulieferungsgesellschaft von RCG im Jahr 2005 vor dem Erwerb von RCG durch FMCH geltend gemacht. Die Klage läuft unter United States of America ex. Rel. Julie Williams et al. Vs. Renal Care Group, Renal Care Group Supply Company und FMCH. Fresenius Medical Care ist der Ansicht, dass RCG die Leitung der Method II Zulieferungsgesellschaft im Einklang mit geltendem Recht durchgeführt hat und wird diese Position bei den Rechtsstreitigkeiten vertreten. Fresenius Medical Care wird weiterhin bei den laufenden Ermittlungen kooperieren. Eine nachteilige Feststellung im Verlaufe dieser Untersuchungen oder dieses Prozesses oder ein aus den Untersuchungen oder dem Prozess resultierender Vergleich könnte zu wesentlichen Strafzahlungen führen, und jede nachteilige Feststellung in einem aus den Untersuchungen resultierenden Prozess könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Fresenius Medical Care sowie auf ihre Finanz- und Ertragslage haben.
Im Mai 2006 hat RCG eine Vorladung vom US-amerikanischen Justizministerium, Southern District of New York, erhalten. Diese hat die Untersuchung der Abwicklung der Aktienoptionsprogramme von RCG, einschließlich des Vorgehens bei der Berechnung des Ausübungspreises für die einzelnen Tranchen, zum Gegenstand. Die Vorladung forderte die Erstellung von umfangreichen Unterlagen in Bezug auf das Aktienoptionsprogramm von RCG vor der Akquisition von RCG. Fresenius Medical Care kooperierte bei dem Auskunftsersuchen der Regierung und ist überzeugt, die geforderte Erstellung von Unterlagen abgeschlossen zu haben. Das Ergebnis und die Auswirkungen dieser Untersuchungen können zu diesem Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden.
Im August 2007 hat der Sheet Metal Workers National Pensions Fund eine Klage vor dem Bezirksgericht von Kalifornien, westlicher Bezirk (Los Angeles), eingereicht, in der behauptet wird, dass Amgen, Inc., Fresenius Medical Care und Da Vita, Inc. Amgen's Produkte Epogen® und Aranesp® gegenüber Hämodialyse-Patienten für Anwendungen, die von der FDA nicht zugelassen sind, beworben haben. Dabei sollen gesetzliche Krankenkassen unnötige Verschreibungen für diese Produkte bezahlt haben. Es wurden Anträge eingereicht, die darauf gerichtet sind, dieses Verfahren mit anderen Verfahren, die sich allein gegen Amgen richten, zu einem einheitlichen Verfahren zusammenzulegen. Dies könnte unter Anwendung der Bundesvorschriften betreffend distriktübergreifende Rechtstreitigkeiten geschehen. FMCH beabsichtigt, sich gegen den Vorwurf vehement zu verteidigen. Eine nachteilige Feststellung in diesem Verfahren könnte eine erhebliche nachteilige Auswirkung auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Fresenius Medical Care haben.
Am 27. November 2007 hat das Bundesbezirksgericht für den westlichen Bezirk von Texas (El Paso) zwei Anzeigen, die zuvor versiegelt durch eine sogenannte qui tam-Anzeigeerstatterin, eine frühere Angestellte einer dortigen Klinik der FMCH, eingereicht worden waren, entsiegelt und deren Zustellung zugelassen. (Qui tam bezieht sich auf eine Regelung des United States False Claims Act, die es Privatpersonen ermöglicht, im Namen der U.S. Bundesregierung Klagen einzureichen, soweit sie glauben, von mutmaßlichen betrügerischen Handlungen Dritter Kenntnis zu haben.) Im Rahmen des ersten Verfahrens wird behauptet, ein Nephrologe habe in seiner Praxis zum Zwecke der Behandlung von Patienten unrechtmäßigerweise einen Assistenten beschäftigt, der hierfür nicht approbiert gewesen sei. Abrechnungen des Nephrologen und der FMCH gegenüber Medicare hätten daher gegen das Gesetz betreffend unberechtigte Forderungen (False Claims Act) verstoßen. Im Rahmen des zweiten Verfahrens wird behauptet, FMCH habe sich gegenüber der Anzeigeerstatterin unrechtmäßig verhalten, indem ihr Arbeitsverhältnis durch eine vom Arbeitgeber durch dessen Verhalten herbeigeführte arbeitnehmerseitige Kündigung beendet worden sei. Die Staatsanwaltschaft des „Western District of Texas“ hat es abgelehnt, sich in das Verfahren einzuschalten und den Vorgang im Namen der Vereinigten Staaten zu verfolgen. Der Prozessbevollmächtigte des Nephrologen hat erklärt, eine strafrechtliche Untersuchung der Behauptungen der Berichterstatterin dauere an. FMCH hat in dieser Angelegenheit keine weitere Mitteilung über die Anhängigkeit strafrechtlicher Untersuchungen erhalten. FMCH beabsichtigt, sich gegen die in den beiden Verfahren erhobenen Vorwürfe energisch zu verteidigen. Über den Ausgang dieses Rechtsstreits oder damit einhergehende Untersuchungen können zu diesem Zeitpunkt keine Vorhersagen getroffen werden.
Rückstellung für Sonderaufwendungen der Fresenius Medical Care für Rechtsangelegenheiten
Zum 31. Dezember 2001 hat Fresenius Medical Care eine Rückstellung für Sonderaufwendungen für Rechtsangelegenheiten in Höhe von 258 Mio US$ (vor Steuer) gebildet, die ihre Einschätzung der Ausgaben widerspiegelt, die im Zusammenhang mit der Verteidigung und Regelung von Steuerforderungen aus der Zeit vor dem Zusammenschluss, von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss sowie von Ansprüchen privater Versicherungen auftreten können. Die Aufwendungen aus der Vergleichsvereinbarung und den Vergleichen mit den Versicherungen wurden zulasten dieser Rückstellung gebucht. Mit Ausnahme der vorgeschlagenen Zahlung in Höhe von 115 Mio US$ (78 Mio €) gemäß der Vergleichsvereinbarung sind alle in der Rückstellung für Sonderaufwendungen für Rechtsangelegenheiten enthaltenen Sachverhalte beglichen. Fresenius Medical Care ist der Auffassung, dass ihre verbleibende Rückstellung die geschätzten künftigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der fortgesetzten Verteidigung und Regelung dieser verbleibenden Angelegenheit angemessen widerspiegelt. Es kann aber keine Gewähr dafür gegeben werden, dass die tatsächlichen Kosten, die Fresenius Medical Care entstehen, den Rückstellungsbetrag nicht überschreiten werden.
Darüber hinaus ist der Fresenius-Konzern in verschiedene Rechtsstreitigkeiten involviert, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben. Auch wenn der Ausgang daraus nicht sicher prognostiziert werden kann, erwartet der Fresenius-Konzern keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.