1. GRUNDLAGEN

I. KONZERNSTRUKTUR

Fresenius ist ein weltweit tätiger Gesundheitskonzern mit Produkten und Dienstleistungen für die Dialyse, das Krankenhaus und die ambulante medizinische Versorgung von Patienten. Weitere Arbeitsfelder sind der Betrieb von Krankenhäusern sowie Engineering- und Dienstleistungen für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen. Neben den Tätigkeiten der Fresenius SE verteilten sich die operativen Aktivitäten im Geschäftsjahr 2007 auf folgende rechtlich eigenständige Unternehmensbereiche (Teilkonzerne):

list-blue.png Fresenius Medical Care list-blue.png Fresenius Kabi list-blue.png Fresenius ProServe

Fresenius Medical Care ist der weltweit führende Anbieter von Dialyseprodukten und Dialysedienstleistungen zur lebensnotwendigen medizinischen Versorgung von Patienten mit chronischem Nierenversagen. In 2.238 eigenen Dialysekliniken betreut Fresenius Medical Care 173.863 Patienten.

Fresenius Kabi ist das in Europa führende Unternehmen im Bereich der Ernährungs- und Infusionstherapie mit Tochtergesellschaften und Vertriebspartnern weltweit. Die Produkte von Fresenius Kabi werden im Krankenhaus sowie bei der ambulanten medizinischen Versorgung von schwer und chronisch kranken Patienten eingesetzt. Fresenius Kabi ist ferner in Europa ein führender Anbieter von Produkten der Transfusionstechnologie.

Fresenius ProServe ist ein führender privater, deutscher Krankenhausbetreiber mit 60 Kliniken. Das Leistungsspektrum umfasst weiterhin Engineering- und Dienstleistungen für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen. Ab 1. Januar 2008 treten an die Stelle von Fresenius ProServe zwei neue Unternehmensbereiche – Fresenius Helios und Fresenius Vamed. Diese beiden Bereiche bildeten bislang die Fresenius ProServe. Fresenius Helios ist auf den Betrieb von Krankenhäusern, Fresenius Vamed auf Engineering- und Dienstleistungen für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen ausgerichtet.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2007 betrug der Anteil der Fresenius SE am stimmberechtigten Kapital der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (FMC-AG & Co. KGaA) 36,41% und am gesamten gezeichneten Kapital der FMC-AG & Co. KGaA 35,95%. Die persönlich haftende Gesellschafterin der FMC-AG & Co. KGaA, die Fresenius Medical Care Management AG (FMC Management AG), ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Fresenius SE. Daher wird die FMC-AG & Co. KGaA zu 100% im Fresenius-Konzernabschluss konsolidiert. Die Beteiligungen an den Leitungsgesellschaften der Unternehmensbereiche Fresenius Kabi (Fresenius Kabi AG) und Fresenius ProServe (Fresenius ProServe GmbH) betrugen zum 31. Dezember 2007 unverändert 100%. Daneben hält die Fresenius SE Beteiligungen an Gesellschaften, die die Holdingfunktionen hinsichtlich Immobilien, Finanzierung und Versicherung wahrnehmen, sowie an der Fresenius Netcare GmbH, die Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik anbietet, und der Fresenius Biotech Beteiligungs GmbH.

Die Berichtswährung im Fresenius-Konzern ist der Euro. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Darstellung der Beträge überwiegend in Millionen Euro. Beträge, die aufgrund der vorzunehmenden Rundungen unter 1 Mio € fallen, wurden mit „–“ gekennzeichnet. 

II. UMWANDLUNG DER FRESENIUS AG IN EINE EUROPÄISCHE GESELLSCHAFT (SE) UND NEUEINTEILUNG DES GRUNDKAPITALS

Der Umwandlung der Fresenius AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) stimmten die Aktionäre der Fresenius AG in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Fresenius AG am 4. Dezember 2006 zu. Die Umwandlung wurde mit ihrer Eintragung in das Handelsregister am 13. Juli 2007 nach erfolgreichem Abschluss des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens wirksam. Die Fresenius AG firmiert seitdem als Fresenius SE. Die Umwandlung hatte weder die Auflösung der Gesellschaft noch die Gründung einer neuen juristischen Person zur Folge. Die bisherige Unternehmensstruktur und Leitungsorganisation sowie die Beteiligung der Aktionäre an der Gesellschaft bestehen aufgrund der Identität des Rechtsträgers unverändert fort. Nach der Satzung der Fresenius SE gibt es wie bisher ein zweistufiges System aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist weiterhin paritätisch mit zwölf Mitgliedern besetzt. 

Des Weiteren stimmten die Aktionäre auf der außerordentlichen Hauptversammlung einer Neueinteilung des Grundkapitals der Fresenius AG (Aktiensplit) in Verbindung mit einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien zu. Dadurch hat sich die Anzahl der ausgegebenen Stamm- und Vorzugsaktien jeweils verdreifacht. Der Aktiensplit und die damit verbundene Kapitalerhöhung wurden am 24. Januar 2007 in das Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der Fresenius AG betrug vor Eintragung des Aktiensplits in das Handelsregister 131.715.307,52 € und war eingeteilt in jeweils 25.725.646 Stück Stamm- und Vorzugsaktien. Durch die mit dem Aktiensplit einhergehende Umwandlung von Kapitalrücklagen wurde das Grundkapital zunächst um 22.638.568,48 € auf 154.353.876,00 € erhöht und anschließend in jeweils 77.176.938 Stück Stamm- und Vorzugsaktien neu eingeteilt. Der anteilige Betrag am Grundkapital beträgt seitdem 1,00 € je Aktie. Jeder Inhaber einer bisherigen Stammaktie der Gesellschaft verfügt nun über drei Stammaktien und jeder Inhaber einer bisherigen Vorzugsaktie über drei Vorzugsaktien. 

III. GRUNDLAGE DER DARSTELLUNG

Der beigefügte Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen, den „Generally Accepted Accounting Principles“ (US-GAAP), aufgestellt.

Seit dem Geschäftsjahr 2005 erfüllt die Fresenius SE als kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) ihre Pflicht, den Konzernabschluss nach den „International Financial Reporting Standards” (IFRS) unter Anwendung von § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) aufzustellen und zu veröffentlichen. Gleichzeitig veröffentlicht der Fresenius-Konzern den auf freiwilliger Basis nach US-GAAP aufgestellten Konzernabschluss.

Um die Verständlichkeit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Positionen der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese sind im Anhang, soweit sie der Information der Adressaten des Konzernabschlusses dienen, gesondert angegeben.

Die Konzernbilanz ist nach der Liquidität der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten gegliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

IV. ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

a) Konsolidierungsgrundsätze

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach FAS 141 (Business Combinations) bzw. FAS 142 (Goodwill and Other Intangible Assets) durch die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen, neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Dabei werden die Vermögensgegenstände und Schulden mit ihren Zeitwerten angesetzt. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Firmenwert aktiviert und mindestens einmal jährlich einer Prüfung auf Werthaltigkeit unterzogen.

Die Konsolidierung nach der Equity-Methode erfolgt nach den Grundsätzen des APB Nr. 18 (The Equity Method of Accounting for Investments in Common Stock).

Alle wesentlichen konzerninternen Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegenseitig aufgerechnet.

Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen in das Anlage- und Vorratsvermögen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Auf konsolidierungsbedingte temporäre Unterschiede werden latente Steuern gebildet.

Anteile anderer Gesellschafter werden als Ausgleichsposten für Anteile konzernfremder Gesellschafter am konsolidierungspflichtigen Kapital angesetzt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die den konzernfremden Gesellschaftern zustehenden Gewinne und Verluste separat ausgewiesen.

b) Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst alle wesentlichen Unternehmen, die unter der rechtlichen oder tatsächlichen Kontrolle der Fresenius SE stehen. Darüber hinaus bezieht der Fresenius-Konzern Zweckgesellschaften (Variable Interest Entities (VIEs)) in den Konzernabschluss ein, wenn der Fresenius-Konzern als Meistbegünstigter betrachtet wird. Anteile an assoziierten Unternehmen (Besitzanteil üblicherweise zwischen 20% und 50%) werden, sofern wesentlich, nach der Equity-Methode bilanziert, alle anderen Beteiligungen zu Anschaffungskosten.

Fresenius Medical Care geht verschiedene Vereinbarungen mit bestimmten Dialysekliniken ein, die Managementdienstleistungen, Finanzierungen und die Lieferung von Produkten umfassen. Kliniken, die nach FIN 46R (Consolidation of Variable Interest Entities (revised)) als VIEs definiert werden und bei denen Fresenius Medical Care als Meistbegünstigter bestimmt wurde, erwirtschafteten im Jahr 2007 bzw. 2006 einen Umsatz von rund 70 Mio € (96 Mio US$) bzw. 61 Mio € (77 Mio US$). Der Anteil anderer Gesellschafter an diesen konsolidierten VIEs wird zum 31. Dezember 2007 unter den Anteilen anderer Gesellschafter ausgewiesen.

Fresenius Vamed engagiert sich für einen begrenzten längerfristigen Zeitraum in eigens für diesen Zweck gegründete Projektgesellschaften zur Errichtung und Betreibung von Thermen, von denen einige als VIEs zu qualifizieren sind. Dabei ist Fresenius Vamed jedoch nicht der Meistbegünstigte. Die Projektgesellschaften erwirtschafteten im Jahr 2007 rund 43 Mio € Umsatz. Aufgrund bestehender vertraglicher Regelungen ist aus heutiger Sicht aus diesen VIEs kein nennenswertes Verlustrisiko erkennbar. 

Der Konzernabschluss umfasst im Jahr 2007 neben der Fresenius SE 133 (2006: 123) deutsche und 854 (2006: 838) ausländische Unternehmen.

Der Konsolidierungskreis hat sich wie folgt verändert:

  Deutschland Ausland Gesamt
 
 31. Dezember 2006                123
         838
        961
 Zugänge              16          56
        72
     davon gegründet                2           8
        10
     davon erworben                9
         38
        47
 Abgänge                6
         40         46
    davon ausgeschieden 4 21 25
    davon verschmolzen 2 19 21
31. Dezember 2007 133 854 987
 
 

18 Gesellschaften (2006: 13) wurden nach der Equity-Methode bilanziert.

Die vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes der Fresenius SE mit Sitz in Bad Homburg v.d.H. wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und beim Unternehmensregister hinterlegt.

Folgende vollkonsolidierte deutsche Konzerngesellschaften machten im Geschäftsjahr 2007 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch:

Name der Gesellschaft Sitz
 
Fresenius Kabi  
   Fresenius HemoCare GmbH  Bad Homburg v. d.H.
   Fresenius HemoCare Beteiligungs GmbH  Frankfurt am Main
   Fresenius HemoCare Deutschland GmbH  Bad Homburg v. d.H.
   Fresenius Kabi AG  Frankfurt am Main
   Fresenius Kabi Deutschland GmbH  Bad Homburg v. d.H.
   Hosped GmbH
 Friedberg
   MC Medizintechnik GmbH  Alzenau
   V. Krütten Medizinische Einmalgeräte GmbH  Idstein
Fresenius Helios  
   HELIOS Agnes Karll Krankenhaus GmbH  Bad Schwartau
   HELIOS Care GmbH  Berlin
   HELIOS Catering GmbH  Berlin
   HELIOS Kids in Pflege GmbH  Geesthacht
   HELIOS Klinik Dresden-Wachwitz GmbH  Dresden
   HELIOS Klinik Geesthacht GmbH  Geesthacht
   HELIOS Kliniken GmbH  Berlin
   HELIOS Kliniken Leipziger Land GmbH  Borna
   HELIOS Klinikum Bad Saarow GmbH  Bad Saarow
   HELIOS Klinikum Erfurt GmbH  Erfurt
   HELIOS Pflege Dresden GmbH  Dresden
   HELIOS Privatkliniken GmbH  Berlin
   HELIOS Schlossbergklinik Oberstaufen GmbH  Oberstaufen
   HELIOS Service GmbH Berlin
   HELIOS Vogtland-Klinikum Plauen GmbH  Plauen
   HUMAINE Kliniken GmbH Berlin
   Senioren- und Pflegeheim Erfurt GmbH  Erfurt
   St. Josefs-Hospital GmbH  Bochum
Konzern/Sonstiges  
   Fresenius Biotech GmbH  Gräfelfing
   Fresenius Biotech Beteiligungs GmbH Frankfurt am Main
   Fresenius Netcare GmbH  Berlin
   Fresenius ProServe GmbH Bad Homburg v.d.H.
   Fresenius ProServe Beteiligungs GmbH Bad Homburg v.d.H.
 
 

c) Ausweis 

Der Ausweis bestimmter Positionen des Konzernabschlusses des Vorjahres wurde dem Ausweis im laufenden Jahr angepasst. Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie (siehe Anmerkung 10, Ergebnis je Aktie) ist aufgrund des am 24. Januar 2007 in das Handelsregister eingetragenen Aktiensplits der Fresenius SE (vormals: Fresenius AG) für das Geschäftsjahr 2006 an die höhere Aktienzahl angepasst worden. 

d) Grundsätze der Umsatzrealisierung 

Umsätze aus Dienstleistungen werden in Höhe derjenigen Beträge realisiert, mit deren Erzielung aufgrund bestehender Erstattungsvereinbarungen mit Dritten gerechnet werden kann. Die Realisierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Dienstleistung erbracht und die damit zusammenhängenden Produkte geliefert wurden. Zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde zur Zahlung verpflichtet.

Umsätze aus Produktlieferungen werden zu dem Zeitpunkt realisiert, in dem das Eigentum auf den Käufer übergeht; entweder zum Zeitpunkt der Lieferung, bei Annahme durch den Kunden oder zu einem anderen Zeitpunkt, der den Eigentumsübergang eindeutig definiert. Da die Rücksendung von Produkten untypisch ist, werden dafür vorab keine Wertberichtigungen gebildet. Falls eine Rücksendung von Waren erfolgt, werden die Umsätze, die Aufwendungen zur Erzielung der Umsatzerlöse und die Forderungen entsprechend vermindert. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti, Preisnachlässen und Rabatten ausgewiesen.

Im Unternehmensbereich Fresenius Vamed erfolgt die Umsatzrealisierung für die langfristigen Fertigungsaufträge je nach Sachverhalt und bei Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen entsprechend dem Projektfortschritt (Percentage-of-Completion-Method (PoC-Methode)). Als Berechnungsgrundlage dienen dabei je nach Sachverhalt entweder das Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zum geschätzten gesamten Kostenvolumen des Vertrags, vertraglich vereinbarte Meilensteine oder der Leistungsfortschritt. Gewinne aus der PoC-Methode werden nur dann realisiert, wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich ermittelt werden kann.

Jede Umsatzsteuer, die von einer staatlichen Behörde erhoben wurde, wird Netto ausgewiesen; ebenso wird der Umsatz abzüglich der Steuer dargestellt.

e) Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur bilanziell erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit
dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt
werden. Die Zuwendung wird bei Gewährung zunächst passiviert und im Zeitpunkt der tatsächlichen
Verwendung (Anschaffung eines Anlagegutes) mit den Anschaffungskosten des Guts verrechnet.
Aufwandsbezogene Zuwendungen werden erfolgswirksam behandelt und grundsätzlich in den Perioden verrechnet, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch die Zuwendungen kompensiert
werden sollen.

f) Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen. Entwicklung ist die technische und kommerzielle Umsetzung von Forschungsergebnissen. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen werden bei ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. 

g) Außerplanmäßige Abschreibungen

Der Fresenius-Konzern prüft die Buchwerte seines Sachanlagevermögens und seiner immateriellen Vermögensgegenstände mit bestimmbarer Nutzungsdauer sowie seiner sonstigen langfristigen Vermögensgegenstände auf außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf, wenn Ereignisse oder Veränderungen darauf hindeuten, dass in Übereinstimmung mit FAS 144 (Accounting for the Impairment or Disposal of Long-Lived Assets) der Buchwert dieser Vermögensgegenstände nicht werthaltig ist. Die Werthaltigkeit dieser Vermögensgegenstände wird durch einen Vergleich zwischen dem Buchwert und den diesen Vermögensgegenständen direkt zurechenbaren undiskontierten zukünftigen Zahlungsströmen überprüft. Falls für die Vermögensgegenstände Abwertungsbedarf besteht, wird eine Abwertung auf den niedrigeren Marktwert vorgenommen. Der Fresenius-Konzern nutzt zur Ermittlung des Marktwertes das Discounted-Cashflow-Verfahren oder – sofern angemessen – andere Bewertungsverfahren. In Übereinstimmung mit FAS 144 werden Vermögensgegenstände, die zum Verkauf bestimmt sind, mit dem Buchwert oder dem niedrigeren Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung bilanziert. Für diese Vermögensgegenstände werden keine weiteren planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. 

h) Aktivierte Zinsen

Der Fresenius-Konzern aktiviert Zinsen, sofern sie dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten nach FAS 34 (Capitalization of Interest Costs) zuzuordnen sind.

In den Geschäftsjahren 2007 bzw. 2006 wurden Zinsen in Höhe von 6 Mio € bzw. 5 Mio €, basierend auf einem durchschnittlichen Zinssatz von 5,60% bzw. 5,58 %, aktiviert.

i) Latente Steuern

Aktive und passive latente Steuern werden gemäß FAS 109 (Accounting for Income Taxes) für zukünftige Auswirkungen ermittelt, die sich aus den temporären Differenzen zwischen den im Konzernabschluss zugrunde gelegten Werten für die Aktiva und Passiva und den steuerlich angesetzten Werten ergeben. Außerdem werden latente Steuern auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Die aktiven latenten Steuern enthalten auch Forderungen auf Steuerminderungen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge ergeben und deren Realisierung mit hinreichender Sicherheit erwartet wird.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. verabschiedet sind. Zukünftig geltende Steuersätze, die zum Abschlussstichtag noch nicht verabschiedet wurden, werden folglich nicht berücksichtigt.

Die Werthaltigkeit des Buchwerts eines latenten Steueranspruchs wird an jedem Bilanzstichtag überprüft. Der Buchwert des latenten Steueranspruchs wird in dem Umfang wertberichtigt, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, um den Nutzen des latenten Steueranspruchs, entweder zum Teil oder insgesamt, zu verwenden. Wertberichtigungen werden zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang wieder aufgehoben, in dem es wahrscheinlich wird, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird.

j) Ergebnis je Stammaktie und je Vorzugsaktie

Das Ergebnis je Stammaktie und das Ergebnis je Vorzugsaktie wird entsprechend FAS 128 (Earnings per Share) auf der Grundlage der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden Stammaktien und Vorzugsaktien für die dargestellten Jahre nach der so genannten „Two Class Method“ ermittelt. Das Ergebnis je Stammaktie (Earnings per ordinary share) ergibt sich aus dem Jahresüberschuss abzüglich des Vorzugsbetrags der Vorzugsaktien, geteilt durch den gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Anzahl von Stammaktien und Vorzugsaktien. Zur Ermittlung des Ergebnisses je Vorzugsaktie (Earnings per preference share) wird der Vorzugsbetrag zum Ergebnis je Stammaktie hinzugerechnet. Das verwässerte Ergebnis je Aktie (Diluted earnings per share) enthält die Auswirkung aller potenziell verwässernden Wandelschuldverschreibungen und Optionsrechte, indem sie behandelt werden, als hätten sich die entsprechenden Aktien während des Geschäftsjahres im Umlauf befunden. Die Ansprüche im Rahmen der Fresenius- bzw. Fresenius Medical Care-Aktienoptionspläne können zu einem Verwässerungseffekt führen.

k) Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel enthalten Barmittel und kurzfristige, liquide Anlagen mit einer Fälligkeit von ursprünglich bis zu drei Monaten.

l) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Nominalwerten abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen angesetzt. Die Schätzung der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen basiert hauptsächlich auf dem Zahlungsverhalten in der Vergangenheit sowie der Berücksichtigung der Altersstruktur und der Vertragspartner. In gewissen zeitlichen Abständen werden Veränderungen im Zahlungsverhalten überprüft, um die Angemessenheit der Wertberichtigungen sicherzustellen.

m) Vorräte

In den Vorräten sind diejenigen Vermögensgegenstände ausgewiesen, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse), die sich in der Herstellung für den Verkauf befinden (unfertige Erzeugnisse) oder die im Rahmen der Herstellung oder Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).

Die Vorräte werden entweder zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (ermittelt nach der Durchschnittskosten- bzw. Fifo-Methode) oder zum niedrigeren Marktpreis angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen.

n) Sachanlagevermögen

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Wesentliche Verbesserungen der Vermögensgegenstände über ihren ursprünglichen Zustand hinaus werden aktiviert. Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen, die nicht zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer führen, werden aufwandswirksam behandelt. Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen, die für Gebäude und Einbauten zwischen 4 und 50 Jahren (im gewogenen Durchschnitt 15 Jahre) und für technische Anlagen und Maschinen zwischen 3 und 20 Jahren (im gewogenen Durchschnitt 10 Jahre) liegt.

o) Immaterielle Vermögensgegenstände mit bestimmbarer Nutzungsdauer

Im Fresenius-Konzern werden in Übereinstimmung mit FAS 142 (Goodwill and Other Intangible Assets) immaterielle Vermögensgegenstände mit bestimmbarer Nutzungsdauer, wie z.B. Verträge über Wettbewerbsverzichte und Technologie, über die jeweilige Restnutzungsdauer linear auf ihren Restwert abgeschrieben und in Übereinstimmung mit FAS 144 (Accounting for Impairment or Disposal of Long-Lived Assets) auf außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf hin überprüft (siehe Anmerkung 1.IV.g, Außerplanmäßige Abschreibungen). Verträge über Wettbewerbsverzichte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer haben eine Nutzungsdauer zwischen 7 und 25 Jahren und eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 8 Jahren. Für Technologie liegt die bestimmbare Nutzungsdauer bei 15 Jahren. Alle anderen immateriellen Vermögensgegenstände werden über ihre jeweilige geschätzte Nutzungsdauer zwischen 2 und 40 Jahren abgeschrieben.

Dauerhafte Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. 

p) Firmenwerte sowie immaterielle Vermögensgegenstände mit unbestimmbarer Nutzungsdauer

Die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen mit unbestimmbarer Nutzungsdauer, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, wie z.B. Markennamen und bestimmte Managementverträge, erfolgt getrennt vom Firmenwert und richtet sich nach den in FAS 141 (Business Combinations) festgelegten Kriterien. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungskosten. Firmenwerte und immaterielle Vermögensgegenstände mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich und unterjährig bei Eintritt bestimmter Ereignisse auf außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf hin überprüft (Impairment Test).

Zur jährlichen Durchführung des Impairment Tests von Firmenwerten hat der Fresenius-Konzern einzelne so genannte Berichtseinheiten (Reporting Units) nach FAS 142 festgelegt und den Buchwert jeder Berichtseinheit durch Zuordnung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, einschließlich vorhandener Firmenwerte und immaterieller Vermögensgegenstände, bestimmt. Mindestens einmal jährlich wird der Zeitwert jeder Berichtseinheit mit deren Buchwert verglichen. Der Zeitwert einer Berichtseinheit wird unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens, basierend auf den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen (Cashflows) der Berichtseinheiten, ermittelt. Falls der Zeitwert der Berichtseinheit niedriger ist als der Buchwert, wird die Differenz zuerst beim Firmenwert der Berichtseinheit als außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt.

Um die Werthaltigkeit von einzeln abgrenzbaren immateriellen Vermögensgegenständen mit unbestimmbarer Nutzungsdauer zu beurteilen, vergleicht der Fresenius-Konzern die Zeitwerte dieser immateriellen Vermögensgegenstände mit ihren Buchwerten. Der beizulegende Zeitwert eines immateriellen Vermögensgegenstandes wird unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens oder – sofern angemessen – anderer Methoden ermittelt.

Die Werthaltigkeit der in der Konzernbilanz enthaltenen Firmenwerte und der sonstigen einzeln abgrenzbaren immateriellen Vermögensgegenstände mit unbestimmbarer Nutzungsdauer war gegeben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Firmenwerte waren daher in den Geschäftsjahren 2007 und 2006 nicht erforderlich.

q) Leasing

Gemietete Sachanlagen, die wirtschaftlich auf Basis von Chancen und Risiken dem Fresenius-Konzern zuzurechnen sind (Finanzierungsleasing), werden in Übereinstimmung mit FAS 13 (Accounting for Leases) zum Zeitpunkt des Zugangs zu Barwerten der Leasingzahlungen bilanziert, soweit die Marktwerte nicht niedriger sind. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Ist ein späterer Eigentumsübergang des Leasinggegenstands unsicher und liegt keine günstige Kaufoption vor, wird die Laufzeit des Leasingvertrags zugrunde gelegt, sofern diese kürzer ist. Liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die Sachanlagen außerplanmäßig abgeschrieben.

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen werden in Höhe des Barwerts der zukünftigen Leasingraten passiviert und als Finanzverbindlichkeit ausgewiesen.

Vermietete Sachanlagen, die der Fresenius-Konzern bilanziert, werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die Leasingdauer linear auf den erwarteten Restwert abgeschrieben. 

r) Finanzinstrumente

Der Fresenius-Konzern teilt die Finanzinstrumente in folgende Klassen ein: flüssige Mittel, zum Buchwert bilanzierte Vermögensgegenstände, zum Buchwert bilanzierte Verbindlichkeiten und Derivate. Die Klasse der zum Buchwert bilanzierten Vermögenswerte entspricht der Bilanzposition Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (inklusive verbundener Unternehmen). Zum Buchwert bilanzierte Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, kurzfristige Darlehen (inklusive verbundener Unternehmen), den kurzfristig fälligen Teil und den langfristigen Teil aus Darlehen und aktivierten Leasingverträgen, Anleihen sowie den kurz- und langfristigen Teil der genussscheinähnlichen Wertpapiere der Fresenius Medical Care Capital Trusts (ohne Finanzierungsleasing-Verbindlichkeiten).

In Übereinstimmung mit FAS 133 (Accounting for Derivative Instruments and Hedging Activities) werden derivative Finanzinstrumente, im Wesentlichen Devisenterminkontrakte und Zinsswaps, als Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Marktwert in der Bilanz ausgewiesen. Die Marktwertänderungen der derivativen Finanzinstrumente, die als Fair Value Hedges klassifiziert werden, und der dazugehörigen gesicherten Grundgeschäfte werden periodengerecht ergebniswirksam erfasst. Der effektive Teil der Marktwertänderungen der als Cashflow Hedge klassifizierten Finanzinstrumente wird erfolgsneutral im Eigenkapital (kumuliertes Übriges Comprehensive Income (Loss)) ausgewiesen (siehe Anmerkung 27, Finanzinstrumente). Der ineffektive Teil von Cashflow Hedges wird sofort ergebniswirksam gebucht. 

s) Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Barwert bzw. zum Wert der Güter und Dienstleistungen, die für die Verpflichtung erbracht werden, bewertet. Bei kurzfristigen Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung in der Regel in Höhe des Rückzahlungsbetrags.

t) Rechtskosten

Der Fresenius-Konzern ist im normalen Geschäftsablauf Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, Gerichtsverfahren und Ermittlungen hinsichtlich verschiedenster Aspekte seiner Geschäftstätigkeit. Der Fresenius-Konzern analysiert regelmäßig entsprechende Informationen und bildet die erforderlichen Rückstellungen für möglicherweise aus solchen Verfahren resultierende Verbindlichkeiten einschließlich der geschätzten Rechtsberatungskosten. Für diese Analysen nutzt der Fresenius-Konzern sowohl seine interne Rechtsabteilung als auch externe Ressourcen. Die Bildung einer Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit eines für den Fresenius-Konzern nachteiligen Ausgangs und der Möglichkeit, einen Verlustbetrag sinnvoll schätzen zu können.

Die Erhebung einer Klage oder die formelle Geltendmachung eines Anspruches bzw. die Bekanntgabe einer solchen Klage oder der Geltendmachung eines Anspruches bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung zu bilden ist.

u) Sonstige Rückstellungen

Gemäß FAS 5 (Accounting for Contingencies) werden die Rückstellungen für Steuern und sonstige Verpflichtungen gebildet, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung resultierend aus einem Ereignis der Vergangenheit gegenüber Dritten besteht, die künftige Zahlung wahrscheinlich ist und der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann.

Die Steuerrückstellungen enthalten neben der Berechnung für das laufende Jahr auch Verpflichtungen für frühere Jahre.

v) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Fresenius-Konzern bilanziert die Unterdeckung seiner leistungsorientierten Pensionspläne, die sich aus der Differenz zwischen den Pensionsverpflichtungen und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens ergibt, als eine Rückstellung. Änderungen des Finanzierungsstatus nach Steuern werden in dem Jahr, in dem sie entstehen, im kumulierten Übrigen Comprehensive Income (Loss) erfasst. Diese Änderungen setzen sich zusammen aus ungetilgten versicherungsmathematischen Gewinnen oder Verlusten, ungetilgtem früherem Dienstzeitaufwand oder anderen Kosten, die nicht als Bestandteile der Veränderung des Pensionsaufwands berücksichtigt wurden. Anschließend werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste und der Dienstzeitaufwand früherer Jahre entsprechend der Ansatz- und Tilgungsvorschriften der Standards im Pensionsaufwand berücksichtigt. 

w) Kosten der Fremdkapitalaufnahme

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital anfallen (Debt Issuance Costs), werden abgegrenzt und über die Laufzeit der zugrunde liegenden Schulden ergebniswirksam verteilt. 

x) Aktienoptionspläne

Der Fresenius-Konzern wendet seit dem 1. Januar 2006 im Rahmen des Standards zur aktienbasierten Vergütung FAS 123(R) (Share-Based Payment (revised 2004)), die modifizierte prospektive Überleitungsmethode an. Entsprechend dieser Überleitungsmethode sind in den Jahren 2006 und 2007 Personalaufwendungen entstanden, die sich aus den nachfolgenden Beträgen zusammensetzen: (a) Personalaufwendungen für alle aktienbasierten Vergütungen, die zum 1. Januar 2006 bereits gewährt waren, deren Wartezeit jedoch noch nicht abgelaufen ist; diese basieren auf dem Marktwert am Tag der Gewährung gemäß der ursprünglichen Regelungen des FAS 123 und waren bereits in den Vorjahren in den Pro-forma-Angaben des Fresenius-Konzerns für aktienbasierte Vergütungen enthalten; (b) Personalaufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, die nach dem 1. Januar 2006 gewährt wurden; diese basieren auf dem Marktwert am Tag der Gewährung gemäß den neuen Regelungen des FAS 123(R). 

y) Selbstversicherungsprogramme

Über das Versicherungsprogramm für Berufs-, Produkt- und allgemeine Haftpflichtrisiken sowie für PKW-Schäden und Arbeitnehmer-Entschädigungsansprüche ist die in Nordamerika ansässige größte Tochtergesellschaft des Fresenius-Konzerns teilweise selbst versichert. Die Absicherung aller anderen eingetretenen Schadensfälle übernimmt diese Tochtergesellschaft bis zu einer festgesetzten Schadenshöhe selbst. Wird diese überschritten, treten andere externe Versicherungen ein. Die im Geschäftsjahr bilanzierten Verbindlichkeiten stellen Schätzungen von zukünftigen Zahlungen für die gemeldeten sowie für die bereits entstandenen, aber noch nicht gemeldet Schadensfälle dar. Die Schätzungen basieren auf historischen Erfahrungen und gegenwärtigem Anspruchsverhalten. Diese Erfahrungen beziehen sowohl die Anspruchshäufigkeit (Anzahl) als auch die Anspruchshöhe (Kosten) ein und werden zur Schätzung der bilanzierten Beträge mit Erwartungen hinsichtlich einzelner Ansprüche kombiniert.

z) Fremdwährungsumrechnung

Die Berichtswährung ist der Euro. Die Fremdwährungsumrechnung des Fresenius-Konzerns erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorschriften des FAS 52 (Foreign Currency Translation). Grundsätzlich werden die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der ausländischen Tochtergesellschaften zum Mittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden mit dem Durchschnittskurs umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital (kumuliertes Übriges Comprehensive Income (Loss)) erfasst. Außerdem werden Umrechnungsdifferenzen von bestimmten konzerninternen Fremdwährungsdarlehen, die als Anlage mit Eigenkapitalcharakter betrachtet werden, ebenfalls als Währungsumrechnungsdifferenz im Eigenkapital erfasst.

Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungspositionen und anderen konzerninternen Fremdwährungsdarlehen, sofern sie nicht Eigenkapitalcharakter haben, werden als allgemeine Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2007 gab es aus dieser Umrechnung nur unwesentliche Verluste.

Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen haben sich wie folgt entwickelt:

  Stichtagskurs1)
31. Dez. 2007
Stichtagskurs1)
31. Dez. 2006
Durchschnittskurs
2007
Durchschnittskurs
2006
 
US-Dollar je € 1,4721 1,3170 1,3705 1,2558
Pfund Sterling je € 0,7334 0,6715 0,6845 0,6817
Schwedische Kronen je € 9,4415 9,0404 9,2507 9,2530
Chinesische Renminbi Yuan je € 10,7524 10,2793 10,4183 10,0099
Japanische Yen je € 164,93 156,93 161,26 146,06
 

1) Mittelkurs am Bilanzstichtag

aa) Verwendung von Schätzungen

Die Erstellung eines Konzernabschlusses nach US-GAAP macht Schätzungen und Annahmen durch die Unternehmensleitung erforderlich, die die Höhe der Aktiva und Passiva, die Angabe von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie die Höhe der Erträge und Aufwendungen während des Geschäftsjahres beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

bb) Forderungsmanagement

Die Gesellschaften des Fresenius-Konzerns führen laufend Überprüfungen der finanziellen Lage ihrer Kunden durch und verlangen von diesen bei der Lieferung von Produkten und der Erbringung von Serviceleistungen üblicherweise keine Sicherheiten. Etwa 22% bzw. 24 % der erwirtschafteten Umsätze des Fresenius-Konzerns im Jahr 2007 bzw. 2006 unterlagen den Regularien der staatlichen Gesundheitsprogramme in den USA, Medicare und Medicaid, werden von diesen finanziert und von US-Regierungsbehörden verwaltet.

cc) Neue Verlautbarungen

Im September 2006 verabschiedete das Financial Accounting Standards Board (FASB) Standard Nr. 157, Fair Value Measurements (FAS 157). Der Standard etabliert ein Rahmenkonzept zur Berichterstattung des Fair Values und erweitert die Offenlegungsvorschriften über die Fair Value-Bewertung. FAS 157 ist erstmals für Geschäftsjahre und deren Zwischenabschlüsse anzuwenden, die nach dem 15. November 2007 beginnen. Der Fresenius-Konzern wendet den Standard ab 1. Januar 2008 an und prüft derzeit die Auswirkungen des Standards auf den Konzernabschluss.

Im Februar 2007 verabschiedete das FASB den Standard Nr. 159, The Fair Value Option for Financial Assets and Financial Liabilities – Including an amendment of FASB Statement No. 115 (FAS 159). FAS 159 gibt allen Gesellschaften die unwiederrufliche Wahlmöglichkeit, bestimmte Finanzaktiva und -passiva zum Zeitwert zu bewerten (Fair Value Option) und gibt für die Ausübung dieses Wahlrechts die hierfür einschlägigen Zeitpunkte vor. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Positionen, für die die Fair Value Option gewählt wurde, müssen zu jedem folgenden Bilanzstichtag erfolgswirksam erfasst werden. 

Die Fair Value Option

Dieser Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 15. November 2007 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt, wenn das Unternehmen ebenso die Regelungen von FAS 157 anwendet. Der Fresenius-Konzern hat entschieden den Standard nicht anzuwenden.

Im Dezember 2007 verabschiedete das FASB den Standard Nr. 160, Noncontrolling Interests in Consolidated Financial Statements – an amendment of ARB No. 51 (FAS 160). Der Standard legt den Rahmen fest für die Berichterstattung über Minderheitsanteile oder Anteile, die nicht dem beherrschenden Einfluss des Mutterunternehmens unterliegen und die einer Muttergesellschaft weder direkt noch indirekt zugerechnet werden können. FAS 160 ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2008 beginnen. Eine frühere Anwendung ist nicht gestattet. Der Fresenius-Konzern untersucht zurzeit die Auswirkungen des Standards auf den Konzernabschluss.

Im Dezember 2007 verabschiedete das FASB den Standard Nr. 141 (revised), Business Combinations (FAS 141(R)). Der überarbeitete Standard behält die wesentlichen Maßgaben des FAS 141 bei, nach denen die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach der Erwerbsmethode zu erfolgen hat und bei jedem Unternehmenszusammenschluss ein Käufer zu ermitteln ist. Der Käufer wird laut FAS 141(R) definiert als das Unternehmen, das im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses die Beherrschung über eine oder mehrere Gesellschaften erlangt. Als Erwerbszeitpunkt wird der Tag definiert, an dem der beherrschende Einfluss auf den Käufer übergeht.

Der Standard legt im Wesentlichen fest, dass die erworbenen Vermögensgegenstände, die übernommenen Verbindlichkeiten sowie der Minderheitenanteil mit ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt bewertet werden. Alle Eventualforderungen und -verbindlichkeiten sowie das aus Haftungsverhältnissen entstehende Anlagevermögen und die daraus entstehenden Verbindlichkeiten werden zum Erwerbszeitpunkt angesetzt und mit ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt bewertet.

Der Standard ist auf zukünftige Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, deren Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn des Geschäftsjahres liegt, das am oder nach dem 15. Dezember 2008 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht gestattet. Der Standard tritt gleichzeitig mit dem im Zusammenhang stehenden FAS 160 in Kraft. Der Fresenius-Konzern prüft derzeit die Auswirkungen des Standards auf den Konzernabschluss.

V. KRITISCHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

Die folgenden Rechnungslegungsgrundsätze und -themen sind nach Meinung des Managements des Fresenius-Konzerns kritisch für den Konzernabschluss im gegenwärtigen ökonomischen Umfeld. Die Einflüsse und Beurteilungen sowie die Ungewissheiten, die auf sie einwirken, sind ebenfalls wesentlich für das Verständnis der jetzigen und künftigen operativen Ergebnisse des Fresenius-Konzerns.

a) Werthaltigkeit von Firmenwerten und immateriellen Vermögensgegenständen mit unbestimmbarer Nutzungsdauer

Die immateriellen Vermögensgegenstände einschließlich Firmenwerte, Markennamen und Managementverträge tragen einen wesentlichen Teil zu der Bilanzsumme des Fresenius-Konzerns bei. Zum 31. Dezember 2007 bzw. 31. Dezember 2006 belief sich der Buchwert der Firmenwerte und der immateriellen Vermögensgegenstände mit unbestimmbarer Nutzungsdauer, die nicht der planmäßigen Abschreibung unterliegen, auf 7.411 Mio € bzw. 7.457 Mio €. Dies entsprach 48% bzw. 50% der Bilanzsumme.

In Übereinstimmung mit FAS 142 (Goodwill and Other Intangible Assets) werden Firmenwerte und immaterielle Vermögensgegenstände mit unbestimmbarer Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich oder wenn Ereignisse eintreten oder Veränderungen darauf hindeuten, dass die Buchwerte dieser Vermögensgegenstände nicht mehr realisiert werden können, auf einen erforderlichen Abschreibungsbedarf hin untersucht (Impairment Test).

Um die Vorschriften des FAS 142 zu erfüllen und eventuelle Wertminderungen dieser Vermögensgegenstände zu ermitteln, werden die Zeitwerte der Berichtseinheiten (Reporting Units) nach FAS 142 mit deren Buchwerten verglichen. Der Zeitwert der Berichtseinheiten wird durch Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens unter Einbeziehung der spezifischen gewichteten Gesamtkapitalkosten (WACC) bestimmt. Zur Ermittlung der diskontierten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse wird eine Vielzahl von Annahmen getroffen. Diese betreffen insbesondere zukünftige Erstattungssätze und Verkaufspreise, die Anzahl der Behandlungen, Absatzmengen und Kosten. Zur Bestimmung der Zahlungsmittelzuflüsse werden in allen Bereichen das Budget der nächsten drei Jahre sowie Projektionen für die Jahre vier bis zehn und entsprechende Wachstumsraten für alle nachfolgenden Jahre zugrunde gelegt.

Diese Wachstumsraten liegen bei Fresenius Medical Care zwischen 0% und 4%, bei Fresenius Kabi bei 2% und bei Fresenius ProServe bei 1%. Der Abzinsungsfaktor ermittelt sich aus dem WACC der jeweiligen Berichtseinheit. Im Jahr 2007 basiert der WACC der Fresenius Medical Care auf einer Basisrate von 7,34%. Diese Basisrate wird für jede Berichtseinheit um die jeweiligen länderspezifischen Risikoraten, die im Jahr 2007 zwischen 0% und 7% lagen, angepasst, um den Zeitwert jeder Berichtseinheit zu bestimmen. In den Segmenten Fresenius ProServe und Fresenius Kabi liegt der WACC bei 7,57%, länderspezifische Anpassungen waren nicht erforderlich. Falls der beizulegende Zeitwert der Berichtseinheit niedriger ist als der Buchwert, wird die Differenz zuerst beim Firmenwert der Berichtseinheit als außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt. Ein Anstieg des WACC um 0,5% hätte im Geschäftsjahr 2007 nicht zu einem Abschreibungsbedarf geführt.

Ein länger anhaltender Abschwung im Gesundheitswesen mit einem niedrigeren als erwarteten Anstieg der Erstattungsraten und/oder mit höheren als erwarteten Kosten für die Erbringung der Gesundheitsdienstleistungen könnte die Schätzungen des Fresenius-Konzerns der zukünftigen Cashflows bestimmter Länder oder Segmente negativ beeinflussen. Weiterhin könnten Veränderungen im makroökonomischen Umfeld den Abzinsungssatz beeinflussen. Die mögliche Folge wäre, dass die künftigen operativen Ergebnisse des Fresenius-Konzerns in wesentlichem Umfang negativ durch zusätzliche außerplanmäßige Abschreibungen auf Firmenwerte und immaterielle Vermögensgegenstände mit unbestimmbarer Nutzungsdauer beeinflusst werden. 

b) Rechtliche Eventualverbindlichkeiten 

Der Fresenius-Konzern ist in verschiedene Rechtsstreitigkeiten involviert, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben. Der Ausgang dieser Rechtsangelegenheiten könnte einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fresenius-Konzerns haben. Zu Einzelheiten wird auf Anmerkung 26, Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten, verwiesen. 

Der Fresenius-Konzern analysiert regelmäßig entsprechende Informationen und bildet die erforderlichen Rückstellungen für möglicherweise aus solchen Verfahren resultierende Verbindlichkeiten einschließlich der geschätzten Rechtsberatungskosten. Für diese Analysen nutzt der Fresenius-Konzern sowohl seine interne Rechtsabteilung als auch externe Ressourcen. Die Bildung einer Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit eines für den Fresenius-Konzern nachteiligen Ausgangs und der Möglichkeit, einen Verlustbetrag sinnvoll schätzen zu können.

Die Erhebung einer Klage oder die formelle Geltendmachung eines Anspruches bzw. die Bekanntgabe einer solchen Klage oder der Geltendmachung eines Anspruches bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung zu bilden ist.

c) Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind eine wesentliche Bilanzposition und die Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen bedürfen einer umfangreichen Schätzung und Beurteilung des Managements. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigungen betrugen 2.159 Mio € bzw. 2.088 Mio € im Jahr 2007 bzw. 2006. Rund zwei Drittel der Forderungen stammen aus dem Unternehmensbereich Fresenius Medical Care und hier im Wesentlichen aus dem Bereich der Dialysedienstleistungen in Nordamerika.

Die größten Schuldner oder Schuldnergruppen an den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfielen zum 31. Dezember 2007 mit 13% auf die US Medicare und Medicaid Gesundheitsprogramme sowie mit 17% auf private Versicherungen in den USA. Darüber hinaus existieren aufgrund der internationalen und heterogenen Kundenstruktur im Fresenius-Konzern keinerlei Risikokonzentrationen in nennenswertem Ausmaß.

Die Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen betrugen 223 Mio € bzw. 218 Mio € zum 31. Dezember 2007 bzw. zum 31. Dezember 2006.

Die Umsätze werden in Höhe der erwarteten Erstattungsbeträge in Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten fakturiert. Die Schätzung der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen basiert hauptsächlich auf dem Zahlungsverhalten in der Vergangenheit sowie der Berücksichtigung der Altersstruktur und der Vertragspartner. Der Fresenius-Konzern glaubt, dass diese Analysen zu einer sachlich begründeten Schätzung der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen führen. In gewissen Zeitabständen überprüft der Fresenius-Konzern Veränderungen im Zahlungsverhalten, um die Angemessenheit der Wertberichtigungen sicherzustellen.

Das Entstehen eines Forderungsrückstandes und Schwierigkeiten beim Einzug von Forderungen könnten eine Anhebung der Schätzung des Wertberichtigungsbedarfs auf zweifelhafte Forderungen erfordern. Solche zusätzlichen Aufwendungen für uneinbringliche Forderungen könnten die künftigen operativen Ergebnisse in wesentlichem Umfang negativ beeinflussen.

d) Selbstversicherungsprogramme

Über das Versicherungsprogramm für Berufs-, Produkt- und allgemeine Haftpflichtrisiken sowie für PKW-Schäden und Arbeitnehmer-Entschädigungsansprüche ist die in Nordamerika ansässige größte Tochtergesellschaft des Fresenius-Konzerns teilweise selbst versichert. Zu weiteren Details über die Rechnungslegungsgrundsätze für Selbstversicherungsprogramme siehe Anmerkung 1.IV.y, Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.