• FRESENIUS ZÄHLT NACH DER MARKTKAPITALISIERUNG ZU DEN 35 GRÖSSTEN BÖRSENNOTIERTEN UNTERNEHMEN DEUTSCHLANDS.
  • KURSPLUS VON 11% BEI DER STAMMAKTIE UND 5% BEI DER VORZUGSAKTIE ERREICHT. 
  • DIVIDENDENERHÖHUNG VORGESCHLAGEN. 
  • Seite drucken
  • Als PDF speichern
  • Auf meine Merkliste setzen
  • Seite empfehlen
Home arrow Transparenz & Führung arrow Corporate Governance Bericht

Drucken

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Um das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher börsennotierter Gesellschaften zu stärken, wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex (Kodex) verabschiedet. Dieser soll die in Deutschland geltenden Regeln der Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent machen. Vorstand und Aufsichtsrat der Fresenius SE unterstützen die im Kodex formulierten Grundsätze und bekennen sich zu einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung, die auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet ist. Dabei sind langfristige Unternehmensstrategien, eine solide Finanzpolitik, die Einhaltung rechtlicher und ethischer Geschäftsstandards sowie Transparenz in der Unternehmenskommunikation wesentliche Faktoren. Gute Corporate Governance ist bei Fresenius Teil der Unternehmensphilosophie. Die nachhaltige Wertsteigerung sowie der überwiegende Teil der im Kodex enthaltenen Vorgaben, Empfehlungen und Anregungen für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung sind bei uns seit Jahren gelebter Bestandteil des Unternehmensalltags. 

AKTIONÄRE

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Stammaktie der Fresenius SE gewährt eine Stimme. Vorzugsaktien der Fresenius SE gewähren grundsätzlich kein Stimmrecht. Vorzugsaktionäre besitzen dagegen ein Vorrecht bei der Gewinnverteilung und einen höheren Dividendenanspruch. Aktien mit Mehr- oder Vorzugsstimmrechten gibt es nicht.

HAUPTVERSAMMLUNG

Unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung fand am 16. Mai 2007 in Frankfurt am Main statt. Dort waren ca. 91% des Stammaktienkapitals und circa 9% des Vorzugsaktienkapitals vertreten. Alle Aktionäre, die nicht an unserer ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen konnten, hatten die Möglichkeit, die Hauptversammlungsrede unseres Vorstandsvorsitzenden in einer Internet-Live-Übertragung unter www.fresenius.de/Investor Relations/Hauptversammlung zu verfolgen. Darüber hinaus konnten sie ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte oder der Empfehlung des Kodex entsprechend über einen von der Fresenius SE benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auf der Hauptversammlung wurde über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Wahl des Abschlussprüfers abgestimmt.

VORSTAND

Der Vorstand der Fresenius SE leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und führt ihre Geschäfte. Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet er dabei am Unternehmensinteresse aus. Er besteht aus sieben Personen. Die Mitglieder des Vorstands sind unter dem Punkt Vorstand dieses Geschäftsberichts aufgeführt.

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat der Fresenius SE besteht aus zwölf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Von den zwölf Mitgliedern sind sechs Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen; die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge gebunden. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Mai 2008.

Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist Partner einer Anwaltskanzlei, die für den Konzern rechtsberatend tätig ist. Der Aufsichtsrat hat dieser Mandatierung zugestimmt. Sonstige Berater-, Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestehen nicht. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind, liegen nicht vor.

Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er hat sich gemäß Kodex-Ziffer 5.1.3 eine Geschäftsordnung gegeben. Die Koordination der Arbeit, die Leitung der Aufsichtsratssitzungen sowie die Wahrnehmung der Aufsichtsratsbelange nach außen übernimmt der Aufsichtsratsvorsitzende. Durch einen regelmäßigen Dialog mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat zu jeder Zeit über die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensplanung und die Strategie informiert. Er stimmt der Unternehmensplanung zu und billigt den Jahresabschluss des Konzerns unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Aufsichtsratstätigkeit ist die Arbeit in den Ausschüssen, die nach den Anforderungen des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen des Kodex gebildet werden.