Transparenz & Führung
Bericht des Aufsichtsrats Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen, die für den Konzern von wesentlicher Bedeutung sind, war er unmittelbar eingebunden.
ZUSAMMENWIRKEN VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Im Rahmen seiner Überwachungs- und Beratungstätigkeit ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich berichten, und zwar über den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie die Rentabilität der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie und Planung des Unternehmens, die Risikosituation und die Compliance sowie über wichtige Geschäftsvorfälle. Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2007 insgesamt siebenmal. Der Aufsichtsrat der Fresenius AG trat im März und im Mai 2007 zusammen. Ebenfalls im Mai fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats der Fresenius SE statt. Im Juni erfolgte eine telefonische Abstimmung und im September fand eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats der Fresenius SE statt. Danach wurden zwei ordentliche Aufsichtsratssitzungen im Oktober und Dezember 2007 abgehalten. Vor den vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen wurden ausführliche Berichte des Vorstands und umfassende Beschlussvorlagen an die Mitglieder des Aufsichtsrats versandt. In jeder der ordentlichen Sitzungen hat der Aufsichtsrat auf der Grundlage der Berichterstattungen des Vorstands die Geschäftsentwicklung und für das Unternehmen bedeutsame Entscheidungen eingehend erörtert. Alle Angelegenheiten, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Er erteilte in allen Fällen nach der Prüfung der jeweiligen Beschlussvorlagen sowie nach ausführlicher Beratung mit dem Vorstand seine Zustimmung. Über wichtige Geschäftsvorfälle wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen unterrichtet und in dringenden Fällen um Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren gebeten. Ferner setzte der Vorstandsvorsitzende den Aufsichtsratsvorsitzenden in regelmäßigen Einzelgesprächen über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und anstehende Entscheidungen in Kenntnis. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat an mehr als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen während seiner Amtszeit im Geschäftsjahr 2007 teilgenommen.





