Jahresabschluss
Konzernanhang
35. Informationen zum Aufsichtsrat 35. INFORMATIONEN ZUM AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat darf grundsätzlich keine Geschäftsführungsfunktion ausüben. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der Fresenius SE geregelt. Den Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der Fresenius SE kann erst die Hauptversammlung im Mai 2008 eine Vergütung bewilligen. Die feste Vergütung pro Aufsichtsratsmitglied beträgt nach der Satzung 13 Tsd €. Die Mitglieder des Prüfungs- und des Personalausschusses des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich 10 Tsd €, der Vorsitzende des Ausschusses weitere 10 Tsd €. Die Vergütung erhöht sich für jedes volle Geschäftsjahr um jeweils 10%, wenn die Dividende für dieses Geschäftsjahr, die auf eine Stammaktie ausgeschüttet wird (Dividendenbetrag laut Beschluss der Hauptversammlung (Bruttodividende)), um jeweils einen Prozentpunkt höher ist als 3,6% des auf eine einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags des Grundkapitals; Zwischenbeträge werden interpoliert. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und seine Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds. Allen Aufsichtsratsmitgliedern werden die in Ausübung ihres Amtes entstandenen Auslagen erstattet. Die Fresenius SE stellt den Aufsichtsratsmitgliedern Versicherungsschutz in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessenen Umfang mit einem angemessenen Selbstbehalt zur Verfügung.





