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Home arrow Jahresabschluss arrow Konzernanhang arrow 26. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten

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Am 27. November 2007 hat das Bundesbezirksgericht für den westlichen Bezirk von Texas (El Paso) zwei Anzeigen, die zuvor versiegelt durch eine sogenannte qui tam-Anzeigeerstatterin, eine frühere Angestellte einer dortigen Klinik der FMCH, eingereicht worden waren, entsiegelt und deren Zustellung zugelassen. (Qui tam bezieht sich auf eine Regelung des United States False Claims Act, die es Privatpersonen ermöglicht, im Namen der U.S. Bundesregierung Klagen einzureichen, soweit sie glauben, von mutmaßlichen betrügerischen Handlungen Dritter Kenntnis zu haben.) Im Rahmen des ersten Verfahrens wird behauptet, ein Nephrologe habe in seiner Praxis zum Zwecke der Behandlung von Patienten unrechtmäßigerweise einen Assistenten beschäftigt, der hierfür nicht approbiert gewesen sei. Abrechnungen des Nephrologen und der FMCH gegenüber Medicare hätten daher gegen das Gesetz betreffend unberechtigte Forderungen (False Claims Act) verstoßen. Im Rahmen des zweiten Verfahrens wird behauptet, FMCH habe sich gegenüber der Anzeigeerstatterin unrechtmäßig verhalten, indem ihr Arbeitsverhältnis durch eine vom Arbeitgeber durch dessen Verhalten herbeigeführte arbeitnehmerseitige Kündigung beendet worden sei. Die Staatsanwaltschaft des „Western District of Texas“ hat es abgelehnt, sich in das Verfahren einzuschalten und den Vorgang im Namen der Vereinigten Staaten zu verfolgen. Der Prozessbevollmächtigte des Nephrologen hat erklärt, eine strafrechtliche Untersuchung der Behauptungen der Berichterstatterin dauere an. FMCH hat in dieser Angelegenheit keine weitere Mitteilung über die Anhängigkeit strafrechtlicher Untersuchungen erhalten. FMCH beabsichtigt, sich gegen die in den beiden Verfahren erhobenen Vorwürfe energisch zu verteidigen. Über den Ausgang dieses Rechtsstreits oder damit einhergehende Untersuchungen können zu diesem Zeitpunkt keine Vorhersagen getroffen werden.

Rückstellung für Sonderaufwendungen der Fresenius Medical Care für Rechtsangelegenheiten

Zum 31. Dezember 2001 hat Fresenius Medical Care eine Rückstellung für Sonderaufwendungen für Rechtsangelegenheiten in Höhe von 258 Mio US$ (vor Steuer) gebildet, die ihre Einschätzung der Ausgaben widerspiegelt, die im Zusammenhang mit der Verteidigung und Regelung von Steuerforderungen aus der Zeit vor dem Zusammenschluss, von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss sowie von Ansprüchen privater Versicherungen auftreten können. Die Aufwendungen aus der Vergleichsvereinbarung und den Vergleichen mit den Versicherungen wurden zulasten dieser Rückstellung gebucht. Mit Ausnahme der vorgeschlagenen Zahlung in Höhe von 115 Mio US$ (78 Mio €) gemäß der Vergleichsvereinbarung sind alle in der Rückstellung für Sonderaufwendungen für Rechtsangelegenheiten enthaltenen Sachverhalte beglichen. Fresenius Medical Care ist der Auffassung, dass ihre verbleibende Rückstellung die geschätzten künftigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der fortgesetzten Verteidigung und Regelung dieser verbleibenden Angelegenheit angemessen widerspiegelt. Es kann aber keine Gewähr dafür gegeben werden, dass die tatsächlichen Kosten, die Fresenius Medical Care entstehen, den Rückstellungsbetrag nicht überschreiten werden.

Darüber hinaus ist der Fresenius-Konzern in verschiedene Rechtsstreitigkeiten involviert, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben. Auch wenn der Ausgang daraus nicht sicher prognostiziert werden kann, erwartet der Fresenius-Konzern keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.